Guten Tag zusammen,
ich habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt und warte nach dem Gutachtertermin jetzt auf das Ergebnis.
Ein Formular für den Arbeitgeber zum Einkommen/Hinzuverdienst habe ich bereits bekommen (R1434). Abfrage ab 08/2016.
Dabei stellt sich für mich die Frage wie sich die Hinzuverdienstgrenzen ab 1.7.2017 auswirken würden.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ich bestenfalls eine teilweise EM-Rente bewilligt bekomme.
Also...Antragstellung nach den alten Hinzuverdienstgrenzen...die sind mir bekannt...da aktuelle Rentenauskunft vorliegt.
Gelten diese Grenzen auch nach dem 1.7.2017 oder würde für mich dann auch die neuen Hinzuverdienstgrenzen bzw. der Hinzuverdienstdeckel gelten?
Danke!