Hallo Fragende,
das neue Hinzuverdienstrecht ("Flexirente") gilt ab 01.07.2017 für alle Rentner, also auch für die Rentner, die vorher schon eine Rente bezogen haben.
Für diejenigen Rentner, die am 30.06.2017 wegen Hinzuverdienst nur eine Teilrente bezogen haben, wird geprüft, ob die ab 01.07.2017 geltenden neuen Hinzuverdienstregelungen mindestens zu einer gleich hohen Rente führen würden. Ist die Rente nach altem Hinzuverdienstrecht höher, gilt zunächst das alte Hinzuverdienstrecht weiter.