Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente (Teil)

von Fragende28.05.2017 | 17:43
892 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag zusammen, ich habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt und warte nach dem Gutachtertermin jetzt auf das Ergebnis. Ein Formular für den Arbeitgeber zum Einkommen/Hinzuverdienst habe ich bereits bekommen (R1434). Abfrage ab 08/2016. Dabei stellt sich für mich die Frage wie sich die Hinzuverdienstgrenzen ab 1.7.2017 auswirken würden. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass ich bestenfalls eine teilweise EM-Rente bewilligt bekomme. Also...Antragstellung nach den alten Hinzuverdienstgrenzen...die sind mir bekannt...da aktuelle Rentenauskunft vorliegt. Gelten diese Grenzen auch nach dem 1.7.2017 oder würde für mich dann auch die neuen Hinzuverdienstgrenzen bzw. der Hinzuverdienstdeckel gelten? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragende,

das neue Hinzuverdienstrecht ("Flexirente") gilt ab 01.07.2017 für alle Rentner, also auch für die Rentner, die vorher schon eine Rente bezogen haben.

Für diejenigen Rentner, die am 30.06.2017 wegen Hinzuverdienst nur eine Teilrente bezogen haben, wird geprüft, ob die ab 01.07.2017 geltenden neuen Hinzuverdienstregelungen mindestens zu einer gleich hohen Rente führen würden. Ist die Rente nach altem Hinzuverdienstrecht höher, gilt zunächst das alte Hinzuverdienstrecht weiter.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Schorscham 28.05.2017 | 18:20
Damit Sie sich nicht unnötig ärgern müssen, sollten Sie vielleicht erst einmal die Entscheidung über Ihren Rentenantrag abwarten, bevor Sie sich schon mit Hinzuverdienstgrenzen beschäftigen. Da Sie sich selbst nur "bestenfalls für teilweise erwerbsgemindert" halten, somit also noch ein berufliches Leistungsvermögen von bis zu unter sechs Stunden besteht, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung relativ hoch. MfG
Forumswächteram 28.05.2017 | 18:22
Ab 01.07.2017 gelten für alle Rentner die neuen Hinzuverdienstregeln, es sei denn für diejenige, die bereits vor dem 01.07.2017 eine Rente bezogen haben, ist im Sinne der Günstigkeitsprüfung das alte Recht vorteilhafter.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026