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Experten-Antwort

EM Rente und geringfügige Tätigkeit

von Buratino13.01.2020 | 16:36
127 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte eine volle em rente, die im februar 2020 in eine schwerbehindertenrente (gdb 50) umgewandelt werden kann. jetzt wurde mir eine gutachtertätigkeit mit werksvertrag im rahmen der 450 euro regelung monatlich (minijob) angeboten. laufe ich gefahr dadurch meine rente zu verlieren oder kann ich diesen job bedenkenlos annehmen. es wäre schön, wenn auch ein experte meine frage beantworten könnte. fg

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Buratino,

sowohl bei der vollen Erwerbsminderungsrente als auch bei der Altersrente für Schwerbehinderte führt ein Hinzuverdienst in Höhe von bis zu 6.300 EUR (brutto) im Kalenderjahr nicht zur Kürzung der Rente. Sofern Sie keine weiteren Einnahmen als die 450 EUR aus dem Minijob haben, wäre die Rente also ungekürzt zu zahlen.

Grundsätzlich steht die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung dem Anspruch auf Rente nicht entgegen.

Der Rentenversicherungsträger könnte bei Ihrer Erwerbsminderungsrente eine Überprüfung des Gesundheitszustands veranlassen. Da Sie jedoch in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln könnten, wäre dies bei Ihnen vermutlich unproblematisch.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Buratino,

auch wenn eine Umwandlung erst im Jahr 2021 möglich ist, gilt die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR (brutto) im Kalenderjahr.

Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die ausgeübte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit dem Rentenanspruch nicht entgegensteht.

Bei Aufnahme einer Beschäftigung kann daher geprüft werden, ob weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt. Solange die ausgeübte Beschäftigung die vorliegende Erwerbsminderung nicht beseitigt, besteht der Rentenanspruch weiter.

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1 Antworten

Buratinoam 13.01.2020 | 17:23
oh, ich sehe gerade das mir ein fehler unterlaufen ist.... die umwandlung in eine schwerbehindertenrente erfolgt erst 02/2021.
Deutsche Rentenversicherung
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