Hallo Buratino,
sowohl bei der vollen Erwerbsminderungsrente als auch bei der Altersrente für Schwerbehinderte führt ein Hinzuverdienst in Höhe von bis zu 6.300 EUR (brutto) im Kalenderjahr nicht zur Kürzung der Rente. Sofern Sie keine weiteren Einnahmen als die 450 EUR aus dem Minijob haben, wäre die Rente also ungekürzt zu zahlen.
Grundsätzlich steht die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung dem Anspruch auf Rente nicht entgegen.
Der Rentenversicherungsträger könnte bei Ihrer Erwerbsminderungsrente eine Überprüfung des Gesundheitszustands veranlassen. Da Sie jedoch in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln könnten, wäre dies bei Ihnen vermutlich unproblematisch.