Sehr geehrter D_G, grundsätzlich müßte ich für die Antwort mehr Informationen haben, als Ihre Frage enthält. Z. B. seit wann wird die Rente wegen Erwerbsminderung bezogen, wann ist der Leistungsfall eingetreten. Wird die Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer oder auf Zeit gezahlt? Wie lautet die sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben? Grundsätzlich wäre die beabsichtigte Dauer der wöchentl. Arbeitsleistung gerade noch im Rahmen (unter 3 stündig täglich), aber Ihre Freundin befindet sich mit den Einkünften i. H.v. 600,- € in einem Bereich, der sicher eine Prüfung des Anspruchs nach sich zieht. Bitte empfehlen Sie Ihrer Freundin, die Situation vorab in einer Beratungsstelle abzuklären.