Für krankenversicherungspflichtig beschäftigte Rentenempfänger ergibt sich eine zweifache Beitragspflicht aus dem Entgelt und daneben aus der Rente. Allerdings haben Empfänger von Renten wegen voller Erwerbsminderung nur den ermäßigten Beitragssatz zu entrichten.
Sollten Sie neben Ihrer Rente einen Minijob (bis 400,00 EUR mtl.) ausüben, sind Sie nur aufgrund des Rentenbezugs beitragspflichtig.