Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEntgelt, das nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt nicht als Arbeitsentgelt, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt.
Ein solches Arbeitsentgelt ist kein Hinzuverdienst.
Die Rentenversicherung könnte aber aufgrund der Meldung der Pflegebeiträge
prüfen, in welchem Umfang sie täglich pflegen.
Eine Überprüfung des Gesundheitszustandes könnte folgen.
Wo und wie soll ich suchen?Bisher konnte ich noch keine klare Antwort finden.Suchfunktion des Forums nutzen. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php? Biid=622&tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=33883&tx_mmforum_pi1%5Bpid%5D=268325&tx_mmforum_pi1%5Bsword%5D=pflege
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