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EM Rente und Reha

von Gerlinde06.03.2018 | 18:12
539 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend, ich habe eine Frage.Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Diese wurde erst im Widerspruchsverfahren neu gewährt(zuvor hatte ich bereits 3 Jahre die volle Rente).In der Weitergewährung wurde mir erst einmal nur eine Teilrente zugesprochen, mit der Auflage erneut eine Reha zu machen. Dagegen bin ich in Widerspruch gegangen.Danach wurde die volle Rente wieder auf Zeit weiter gewährt. Nun läuft aber immernoch der Widerspruch gegen die bewilligte Reha (da rehunfähig).Nun habe ich ja die volle Rente wieder auf Zeit, aber noch immer keinen Bescheid über den Widerspruch was diese (Zwangs)Reha angeht. Dieser Widerspruch läuft nun schon fast 8 Monate.Im neuen Rentenbescheid steht überhaupt nichts von der Reha. Was kann ich tun? Auf Nachfrage bei der DRV kam nur eine kurze schriftliche Antwort, es sei noch in Bearbeitung und noch nicht entschieden. Volle EM Rente und Reha trotz Rehaunfähigkeit, geht das? Und warum dauert die Entscheidung so lange? Was sollte ich tun? Bzw. wie ist nun die richtige Vorgehensweise? Mit freundlichen Grüßen Gerlinde

9 Antworten

Schorscham 06.03.2018 | 18:24
Ich kann ehrlich gesagt kein Problem erkennen. Ihre volle EM-Rente läuft und sollte tatsächlich eine Reha-Unfähigkeit Ihrerseits nachgewiesen werden können, wird Ihr diesbezüglicher Widerspruch erfolgreich sein. Lehnen Sie sich also ganz entspannt zurück und warten Sie ab. MfG
Gerlindeam 06.03.2018 | 18:33
Vielen Dank Ihnen Schorsch. Ja die Rente wurde nun erst einmal wieder auf Zeit gewährt.Ich muss nun schon bald wieder einen neuen Weitergewährungsantrag stellen, wegen er langen Widerspruchszeit und kürzeren Gewährung. Für mich ist dies schon belastend. Warum dauert das denn so lange bis es hier zu einer Entscheidung kommt? Ja mein Facharzt hat damals die Rehaunfähigkeit damals festgestellt. Und die Unterlagen liegen der DRV auch vor. Mit freundlichen Grüßen Gerlinde
Fortitude oneam 06.03.2018 | 19:42
Zitat von Gerlinde anzeigenausblenden
Hallo Gerlinde, haben Sie Geduld, da steckt keine Absicht dahinter. Sind Sie doch erstmal froh, dass die Erwerbsminderungsrente weiter gewährt wurde. Somit sind Sie erstmal finanziell aus dem schneider. Die Experten können Ihnen bestimmt auch nicht weiterhelfen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Gerlindeam 07.03.2018 | 11:23
Vielen Dank Fortitude one. Ich hoffe natürlich das die Experten hier im Forum weiterhelfen können. Sie müssten ja die Gegebenheiten am besten kennen. Mit freundlichen Grüßen Gerlinde
=//=am 07.03.2018 | 13:14
Da jeder Fall anders ist, können Ihnen die Experten auch nichts anderes sagen. Fragen Sie bei der DRV nach dem Sachstand des Widerspruchsverfahrens, dann wissen Sie mehr.
=//=am 07.03.2018 | 13:22
Nachtrag: Was ich mir noch vorstellen könnte ist, dass die DRV Ihnen die Rente immer nur für einen relativ kurzen Zeitraum weiterzahlt um zu prüfen, ob Sie dann reha-fähig sind. Je nachdem, welche Reha-Maßnahme aufgrund welcher Krankheit durchgeführt werden soll, besteht halt aus sozialmed. Sicht doch die Möglichkeit einer Besserung (z.B. bei einer psych. Erkrankung). Bevor das nicht geklärt ist, wird man auch nicht über Ihren Widerspruch entscheiden.
=//=am 07.03.2018 | 14:39
Eine für Sie zumindest einigermaßen befriedigende Antwort kann Ihnen hier im Forum niemand geben. Sie können nur nochmals einen Brief an die DRV senden und darum bitten, dass Sie den Sachstand des Widerspruchsverfahrens und auf jeden Fall DEN GRUND FÜR DIE LANGE BEARBEITUNGSDAUER erfahren. Lassen Sie sich nicht damit abspeisen, dass der Widerspruch "noch in Bearbeitung ist". Etwas anderes kann ich Ihnen nicht raten.
Gerlindeam 07.03.2018 | 14:00
Vielen Dank für die Antworten. Der Zeitraum ist gar nicht so kurz. Es sind 1,5 Jahre. Nur im Vergleich zu vorher ist der Zeitraum kürzer, obwohl sich meine Krankheitsbild in keinster Weise gebessert hat.Und ich kann mir nicht vorstellen warum nach 8 Monaten noch immer keine Entscheidung gefallen ist.Nach zweimaliger höflicher Anfrage auf dem Postweg kam immer nur die Antwort, es befinde sich noch in Bearbeitung.Zuvor wurde aber die volle Rente erneut rückwirkend gewährt. Deswegen bin ich jetzt hier um zu erfragen was ich jetzt bestenfalls tun sollte um endlich eine Klärung herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Gerlinde
MA Rentenprüfdienstam 07.03.2018 | 14:40
Zitat von Gerlinde anzeigenausblenden
Erfahrungsgemäß bestehen Reha-Unfähigkeiten nur vorübergehend, so dass spätestens nach Ablauf des aktuellen EMR-Bewilligungsabschnitts erneut zur Reha aufgefordert werden wird. Was würden Sie denn bei einer akuten Erkrankung, die einen Krankenhausaufenthalt erfordert (mit anschließender Anschlussheilbehandlung in einer Reha-Klinik), machen? Wären Sie dann "krankenhausunfähig"? Oder warum wären Sie zu einem Krankenhausaufenthalt fähig aber nicht zu einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik? Freundliche Grüße und die besten Genesungswünsche Rentenprüfdienst
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