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Experten-Antwort

EM-Rente und Verzug nach NL

von Jessica30.05.2016 | 10:46
1107 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, im November vergangenen Jahres habe ich einen Antrag auf Teil-EM-Rente gestellt. Inzwischen wurde dieser bewilligt, allerdings in Höhe einer vollen Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitmarktes in Deutschland. Gleichzeitig habe ich ein Stellenangebot für eine Teilzeitbeschäftigung in den Niederlanden erhalten, dessen Konditionen grundsätzlich vereinbar sind mit der Hinzuverdienstgrenze und möglichen Stundenanzahl einer Teil-EM - die aber auch voraussetzt, dass ich meinen Wohnsitz dauerhaft nach NL verlege. Die Frage: Ist es mir grundsätzlich erlaubt, diese Stelle anzunehmen? Oder muss ich ggf. mit einem Wegfall oder der Kürzung der Rentenzahlung rechnen? Ist diese eine Ermessensenscheidung? Hat jemand Erfahrung mit ähnlicher Situation? Vielen Dank für jede Antwort! Jessica

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jessica,

grundsätzlich kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch in die Niederlande gezahlt werden. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

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3 Antworten

dfgdfdfgham 30.05.2016 | 11:40
Durch die Ausübung einer tatsächlichen Teilzeitbeschäftigung wird die volle EM-Rente wegen des verschlossenen Arbeitsmarkt wegfallen. Das ist keine Ermessensentscheidung sondern richtet sich nach der Rechtsgrundlage des § 43 SGB VI. Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger 1.) sowohl über Ihre neue (niederländische) Adresse 2.) als auch Ihren neuen Job (vorzugsweise mit Arbeitsvertrag (Arbeitszeit und Entgelthöhe).
Jessicaam 30.05.2016 | 12:19
Danke für die Rückmeldung. Dass sich bei der Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung die Rente entsprechend auf eine Teilerwerbsminderung reduziert ist klar. Vielleicht wurde das in meiner Darstellung nicht deutlich. Die Frage bezieht sich daher auf die Teil-EM!
dfgsdfgsdfgam 30.05.2016 | 13:05
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann als - Vollrente oder als - Teilrente (in Höhe der Hälfte) gezahlt werden; abhängig von dem Hinzuverdienst und der (individuellen) Hinzuverdienstgrenze
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