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Experten-Antwort

Em Rente Verlängerung

von luna23.02.2013 | 22:54
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme die em Rente ,bewilligt von 1.6.2010 bis 31.10. 2013. Läuft also dieses Jahr aus. Wann soll/muss ich den Verlängerungsantrag stellen? Bekomme ich von der DRV bescheid bzw. einen Antrag, oder muss ich selber was unternehmen? Schöne Grüße und vielen Dank im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Regel werden Sie 5 Monate vor Wegfall der Rente vom Rentenversicherungsträger über den anstehenden Wegfall der Rente informiert, in Ihrem Fall somit im Mai/Juni. Sie sollten spätestens dann einen Antrag stellen, wenn Sie die Verlängerung der Rente möchten. Den Antrag können Sie auch formlos stellen. Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Befundbericht des behandelnden Arztes beifügen. Wegen der Antragstellung können Sie sich auch mit der Auskunft- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, Ihrer Wohnortgemeinde, dem Versicherungsamt bzw. einem Versichertenberater in Verbindung setzen. Sie können - wie in obigen Beiträgen ausgeführt - das Antragsformular ebenfalls aus dem Internet herunterladen.

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10 Antworten

Anitaam 23.02.2013 | 23:17
Unternehmen müssen Sie nur etwas, wenn Sie eine Verlängerung wollen. Dann mit Ihren Ärzten sprechen und Antrag stellen!
Inconspectaam 24.02.2013 | 01:03
Hallo Luna, normalerweise sollten Sie ca. 6 Monate vor Ende Ihrer jetzigen Rente Post von der Rentenversicherung bekommen. Also April/Mai. LG
Labungaam 24.02.2013 | 09:35
April/Mai ist der richtige Zeitpunkt. Früher auf keinen Fall und wenn Sie den Antrag später stellen würden , könnte es dann knapp werden bis Ende Oktober. Natürlich je nachdem was dann im Verlängerungsverfahren seitens der RV angesetzt wird ( wie z.b. eine oder meherere Begutachtungen, Einholung von mehreren Arztberichten etc. ) Sollte die Verlängerung erstmal abgelehnt werden und Sie noch in den Widersopruch müssen würde selbst der Termin April/Mai bis dann knapp werden. Aber das weiss man ja nicht im Voraus ob man noch in den Widerspruch oder sogar vors Sozialgericht muss und alles kann man nun im Voraus zeitlich nun nicht gleich mit berücksichtigen.
Lunaam 24.02.2013 | 10:02
Vielen Dank für die Antworten! Wenn April/Mai von der DRV nichts kommt, was muss ich dann machen? Dort anrufen? Formlosen Antrag stellen? Genau davor habe ich nämlich Angst: dass ich den richtigen Zeitpunkt verpasse und dann stehe ich da und weiß nicht weiter, sollte die Rente nicht nahtlos verlängert bzw. genehmigt werden.
Labungaam 24.02.2013 | 10:20
Sie können n i c h t davon ausgehen, das die RV Sie wegen der Verlängerung ihrer Rente frühzeitig anschreibt. Einige Rentenversicherungsträger machen das - andere gar nicht. Und selbst wenn ihr Träger Sie anschreiben würde passiert dies niemals bereits 6 Monate vor Ablauf der befr. Rente sondern später ( meist 3-4 Monate vorher ) . Unter Umständen kann dieser Termin dann eben zu spät sein je nach späterem Verfahrensablauf. Also auf die RV würde ich gar nicht warten. Wsrum auch ? Insofern sollten/müssen Sie zum Zeitpunkt X ( April/Mai ) selbst aktiv werden und den Verlängerungsantrag stellen. Den Verlängerungsantrag können Sie auf den Seiten der deutschen Rentenversicherung downloaden und ausfüllen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Wenn Sie as nicht wollen gehen Sie zu ihrem Rathaus/Bürgerbüro und die Leute dort füllen den Antrag zusammen mit ihnen dann aus. Aber bitte vorher Terrmin ausmachen. Sollte die Rente am bzw. bis 31.10.13 nicht verlängert worden sein, weil noch keine Enrtscheidung gefallen ist müssen Sie sich leider dann bei der Agentuir für Arbeit melden um ALG I zu beantragem. Qausi zur finanziellen - Überbrückung bis ueber den Rentenantrag dann rechtskräftig entschieden wurde. Längstens geht das natürlich nur bis zum Ende ihrer individuellen ALG I Anspruchsdauer ( für unter 50 jährige ja 12 Monate ).
Gabyam 24.02.2013 | 13:17
Ich habe meine Rente im Dezember 2011 bewilligt bekommen, rückwirkend für zwei Jahre, dafür aber nur noch bis zum 30.06.2013. Ich habe mir dann schon einen Verlängerungsantrag aus dem Internet gezogen, bekam aber Anfang Januar auch noch einmal den Vordruck von der DRV. Ich habe ihn ausgefüllt, was kein Problem war, denn er war nicht so umfangreich wie der Antrag Hauptantrag. Zusätzlich wollte die DRV auch noch einen Bericht von meinem Neurologen. Beides habe ich dann zugeschickt und innerhalb von 9 Tage schon die Verlängerung erhalten. LG Gaby
Lunaam 24.02.2013 | 17:09
@ Labunga - vielen Dank für den Link. Ist es die Formularnummer R210? @ Gaby - welche Rentenversicherung ist es bei Ihnen? Für mich ist die RV Rheinland zuständig. Vielen Dank! lg
Labungaam 24.02.2013 | 17:43
"innerhalb von 9 Tage schon die Verlängerung erhalten " Das ist dann ein absoluter Sonderfall der den einzelnen Umständen in IHREM Fall geschuildet ist und in der Praxis so fast nie vorkommt. Das hängt mit Sicherheit dann mit der rückwirkenden Erstverrentung zusammnen , sodass keine - neuen, aktuelllen - med. Ermittllungen mehr angestellt weden mussten. Selbst aktuelle Befundberichte sind ja in nur 9 tagen unmöglich einzuholen. Auf keinen Fall sollte man so eine Zeit als Maßstab nehmen für seinen eigenen Verlängerungssantrag. Nur Formular R120 braucht bei einem Verlängerungsantrag ausgefüllt werden. Hier der richtige Link zu dem Formular : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Gabyam 24.02.2013 | 18:47
@ Luna Bei mir ist es die DRV Bund. @ Labunga Ja, mit Sicherheit ist das nicht die Regel, aber ich habe schon von einigen EM-Rentnern gehört, dass deren Verlängerung um die 2 Wochen gedauert hat. Wie gesagt, mit Sicherheit kann man das nicht als Maßstab sehen, aber es ist schon öfter vorgekommen.
=//=am 25.02.2013 | 10:16
Zitat von Gaby anzeigenausblenden
Es handelt sich dann meistens um eine "Arbeitsmarktrente", bei denen manche RV-Träger gar nicht mehr in eine medizinische Überprüfung einsteigen, wenn eine Besserung UNWAHRSCHEINLICH ist. Bei einem Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden ist aber auch dann eine Zeitrente zu gewähren.
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