Hallo Casatigger,
nur wenn Ihnen das Urteil bereits schriftlich vorliegt, dürfen Sie auch davon ausgehen, dass der RV-Träger eine Ausfertigung erhalten hat und (zumindest) die laufende Zahlung der Rente angewiesen werden kann.
Weisen Sie die Sachbearbeitung (ggf. schriftlich) auf Ihre prekäre finanzielle Situation hin. Wir sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Sie Ihre Rente zügig erhalten. Trotzdem wird die Anweisung der ersten Rentenzahlung (wie von Galgenhumor beschrieben)etwas dauern, ggf. wenden Sie sich deshalb an den Träger der Sozialhilfe/Grundsicherung und informieren die Sachbearbeitung bitte darüber. Das wird die Anweisung der laufenden Rente nicht verzögern! Lediglich für Nachzahlungszeiträume werden Zahlungen zunächst einbehalten um ggf. bestehende Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger zu erfüllen.