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Experten-Antwort

EM Rente vom Gericht zugesprochen sie lange dauert es bis sie gezahlt wird?

von Casatigger17.06.2019 | 14:34
775 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, Ich habe schon bei der RV angerufen die konnten mir keine Auskunft geben. Sie lange dauert es bis ich endlich meine EM Rente ausgezahlt bekomme. Die Sachbearbeiterin meinte lapidar das i h Grundsicherung beantragen soll. Aber dann verzögert sich alles ja nur noch weiter. Die Alte liegt in der Re Netsabteilung und wird geprüft. Da ich getrennt leben und mein noch Mann keinerlei Unterhalt zahlt stehe ich komplett ohne Geld da. Was kann ich machen das das ganze etwas schneller bearbeitet wird? Danke für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Casatigger,

nur wenn Ihnen das Urteil bereits schriftlich vorliegt, dürfen Sie auch davon ausgehen, dass der RV-Träger eine Ausfertigung erhalten hat und (zumindest) die laufende Zahlung der Rente angewiesen werden kann.

Weisen Sie die Sachbearbeitung (ggf. schriftlich) auf Ihre prekäre finanzielle Situation hin. Wir sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Sie Ihre Rente zügig erhalten. Trotzdem wird die Anweisung der ersten Rentenzahlung (wie von Galgenhumor beschrieben)etwas dauern, ggf. wenden Sie sich deshalb an den Träger der Sozialhilfe/Grundsicherung und informieren die Sachbearbeitung bitte darüber. Das wird die Anweisung der laufenden Rente nicht verzögern! Lediglich für Nachzahlungszeiträume werden Zahlungen zunächst einbehalten um ggf. bestehende Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger zu erfüllen.

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1 Antworten

Galgenhumoram 17.06.2019 | 15:34
es dauert so lange es dauert und vielleicht sollten sie den Rat der Sachbearbeiterin befolgen: wenn das Gericht zu einem Ergebnis kommt, muss erst noch das Urteil geschrieben werden, dann werden die Unterlagen zurück an den Rechtsmittelbereich des RV-Trägers gesandt: bis alles in der Sachbearbeitung landet, denn hier wird die Umsetzung des Urteils vorbereitet und ggf. Nachermittlungen angestellt, können durchaus 4-8 Wochen ins Land gehen. Zu ermitteln ist zudem, ob ggf. erstattungsberechtigte Stellen vorliegen (KK, Arbeitsamt etc.) erst wenn das alles vorliegt, wird in der Regel der Bescheid erteilt: hieraus ist dann auch zu entnehmen, wann die laufende Zahlung aufgenommen wird und ob die Nachzahlung zunächst einbehalten wird, um Erstattungsansprüche abzufragen. Sollte sich zwischenzeitlich etwas an Ihrer Adresse und Bankverbindung geändert haben oder weitere Sachverhalte Ihrerseits bestehen, die zwingend mitzuteilen sind, sollten Sie Papier und Bleistift zur Hand nehmen.
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