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Experten-Antwort

EM Rente wann beantragen?

von Django18.06.2018 | 22:40
508 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, ich (51 Jahre) habe meinen Arbeitsplatz u.a. wg. psychischer Probleme über einen Aufhebungsvertrag mit einer hohen Abfindung zum 31.12.2017 nach 18 Jahren verloren. Arbeitslos habe ich mich nur für 1 Tag gemeldet, um in 2018 nicht noch zusätzlich Einnahmen zu generieren, die unter Progressionsvorbehalt laufen und versteuert würden. Mein Anspruch auf ALG 1 kann ich innerhalb der nächsten 4 Jahre nehmen. Seit einem Monat beziehe ich eine private BU-Rente. Wann sollte ich die EM-Rente beantragen, um sowohl die Vorversicherungszeiten in der GRV, als auch ALG1 nicht verfallen zu lassen? Habe jetzt insgesamt 34 Jahre + 4 Monate in die GRV eingezahlt. Ich bin privat krankenversichert und werde heuer noch heiraten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.06.2018 | 12:58

Hallo User Django,

ob Sie wirklich innerhalb der nächsten 4 Jahre Ihren Anspruch auf ALG I nicht verlieren, ist sehr fragwürdig. Hier ist schnellstmöglich nochmals eine Rückfrage bei der Agentur für Arbeit notwendig.

Damit Sie den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht verlieren, wenn Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr entrichten, muss innerhalb der nächsten zwei Jahre der Antrag gestellt werden.

Unter welchen Voraussetzungen Sie den Anspruch auf ALG I verlieren, kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Hier ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.

Sie haben auch geschrieben, dass Sie bis zum 31.12.2017 für insgesamt 34 Jahre und 4 Monate Beiträge zur gesetzlichen RV entrichtet haben. Damit Sie einen Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben, benötigen Sie 35 Versicherungsjahre (420 Monate). Sollten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, in der auch eine Zurechnungszeit zu berücksichtigen ist, dann können Sie mit diesem Rentenbezug die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen.

5 Antworten

Djangoam 19.06.2018 | 17:17
Danke für die Infos! Auch wenn es nicht hierher gehört, ALG1 Zusage/Bescheid - auch die Verschiebung für die 4 Jahre - habe ich schriftlich. Natürlich habe ich das entsprechend vorher geklärt.
Djangoam 19.06.2018 | 17:16
Danke für die Infos! Auch wenn es nicht hierher gehört, ALG1 Zusage/Bescheid - auch die Verschiebung für die 4 Jahre - habe ich schriftlich. Natürlich habe ich das entsprechend vorher geklärt.
W*lfgangam 19.06.2018 | 19:36
Ergänzend: es kann natürlich auch sein, dass der EM-Fall bei Django längst eingetreten ist UND dann über die Zeit andauert. Ein Indiz dafür kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (mit bereitwilliger Abfindung!) aus gesundheitlichen Gründen sein sowie auch die Zahlung der privaten BU-Rente (die Privaten stellen ja manchmal höhere Ansprüche an die Erwerbsfähigkeit, als die DRV ;-)) Um dennoch - wg. des EM-Rentenanspruchs - keine 25-Monats-Lücke zur letzten Versicherungszeit entstehen zu lassen, würde ich das ALG spätestens ab 02.2020 beginnen lassen ...das ALG dürfte wohl höher sein, sonst würde man sofort die Renten-Schiene fahren sollen. 'Psyche' kann natürlich auch 'problematisch' sein, wenn es um Erwerbsfähigkeit geht ...in 1-2-3 Jahren ist die Psyche wieder 'stabil', dann wars das mit EMRT, und hinterfragt sich dann, warum nicht jetzt die EMRT auf dem Höhepunkt der Einschränkung beantragt worden ist - oder /alles wieder gut im Kopf, steigt wieder frisch ins Arbeitsleben ein. Alles nicht/kaum zu beraten, sondern lediglich Konsequenzen für Folgewirkungen zu 'Annahmen' A B C aufzuzeigen. Als kleinster Nenner: bei lediglich 'Absicherung' des EMRT-Anspruchs ist der rechtzeitige Einstieg ins ALG ausreichend. Gruß w.
Djangoam 19.06.2018 | 22:04
Ja, so ähnlich war`s auch. Die psychischen Beschwerden sind schon ab 2012 teilweise aufgetreten. Über die Jahre wurde es immer schlimmer, sodass ich nicht mehr arbeitsfähig war und das Arbeitsverhältnis aufgehoben wurde. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit erhielt ich eine sehr lange Kündigungsfrist und eine hohe Abfindung. Vom Antrag BU bis zur 1. Rentenzahlung vergingen 17 Monate, also bis letzten Monat. Die EM-Rente würde 1.577€ beantragen, ALG1 1.950€. Die private BU Rente beträgt 1.520€. Natürlich möcht ich vermeiden, dass dann aufgrund einer möglicherweise gezahlten EM-Rente der Anspruch auf ALG1 wegfällt, weil ich ja dem Arbeitsarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.... Wenn ich die EM-Rente jetzt beantrage und sie befristet für 2 Jahre ausgezahlt werden würde(z.B. bis 12/20), komme ich im Anschlß mit ALG1 noch hin glaube ich.
Fastrentneram 20.06.2018 | 07:13
Den Beginn einer EM-Rente zu planen, ist eine pure Spekulation. Wenn man der Meinung ist, aktuell erwerbsgemindert zu sein, sollte auch der Rentenantrag gestellt werden. Wer kann denn schon die gesundheitliche Situation in zwei Jahren abschätzen? Von derartigen Gedankenspielen nach dem Motto „wie kann ich am meisten finanziell herausholen?“, kann ich nur abraten. Sie wären nicht der Erste, wo das gründlich schiefgeht.
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