Hallo User Django,
ob Sie wirklich innerhalb der nächsten 4 Jahre Ihren Anspruch auf ALG I nicht verlieren, ist sehr fragwürdig. Hier ist schnellstmöglich nochmals eine Rückfrage bei der Agentur für Arbeit notwendig.
Damit Sie den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht verlieren, wenn Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr entrichten, muss innerhalb der nächsten zwei Jahre der Antrag gestellt werden.
Unter welchen Voraussetzungen Sie den Anspruch auf ALG I verlieren, kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Hier ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.
Sie haben auch geschrieben, dass Sie bis zum 31.12.2017 für insgesamt 34 Jahre und 4 Monate Beiträge zur gesetzlichen RV entrichtet haben. Damit Sie einen Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben, benötigen Sie 35 Versicherungsjahre (420 Monate). Sollten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, in der auch eine Zurechnungszeit zu berücksichtigen ist, dann können Sie mit diesem Rentenbezug die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen.