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Experten-Antwort

EM-Rente wegen der Krankenkasse

von Gina08.08.2016 | 15:23
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10 Antworten

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Hallo, vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben. mein Vater hat aufgrund eines Schlaganfalls von Krankenkasse vom 08.01.16 bis zum 14.04.16 Krankengeld erhalten. Nachdem Schlaganfall hat er eine Reha erhalten, worauf es im immer besser ging. Am 14.03.16 hat ihm der Arzt geraten nochmals einen Reha zu machen und einen Antrag gestellt. Diesen hat die Rentenversicherung abgelehnt und mitgeteilt, dass er eine Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung beantragen könne u. der Reha-Antrag als Rentenantrag gedeutet wird. Er arbeitet jetzt aber, weil es ihm auch nach seiner Wiedereingliederung immer besser ging, schon ab 14.04.16 wieder. Nun teilte die Krankenkasse bereits mit Schreiben vom 06.06.16 mit, dass sie ein Mitspracherecht hätte, bei der Beantragung der Rente. Zu diesem Zeitpunkt hatte er aber kein Krankengeld mehr. Mein Vater möchte die Rente nicht beantragen, da er ja schon wieder arbeitet. Die Krankenkasse will aber, das er den Antrag stellt. Auch die Rentenversicherung sagt, das er nur mit Zustimmung der Krankenkasse den Rentenantrag nicht stellen braucht. Wenn er jetzt keinen Antrag stellt, kann ihm da was passieren? Wie gesagt er arbeitet schon seit Anfang April wieder und möchte das auch weiter und keine Rente. Vielen dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gina,

wir schließen uns den Ausführungen von ??? an. Da Ihr Vater wieder arbeitet und kein Krankengeld mehr bezieht, dürfte die Krankenkasse keine Möglichkeiten haben Ihren Vater zur Antragstellung zu verpflichten. Gleichwohl könnte die Krankenkasse bei einem erneuten Krankengeldbezug wegen der gleichen Erkrankung ggf. auf einen Rentenantrag drängen, das wäre aber erst in Zukunft zu klären.

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9 Antworten

MWXZam 08.08.2016 | 16:03
Hallo Gina, lassen sie sich von der Krankenkasse nicht verunsichern. Die Krankenkasse hat eigentlich nur das Recht, zur Reha-Antragstellung aufzufordern. In der Praxis üben die Krankenkassen oftmals dadurch Druck aus, dass sie zur Rentenantragstellung auffordern. Ihr Vater arbeitet wieder, somit hat sich alles erledigt. Nach der Rechtsprechung des BSG beweist nämlich die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung, dass Erwerbsminderung gar nicht vorliegt. Diese hat einen höheren Beweiswert als ärztliche Gutachten. Alles Gute für ihren Vater
???am 08.08.2016 | 16:17
Grundsätzlich haben die DRV und die Krankenkasse schon Recht. Aber: Das einzige, was die Krankenkasse könnte, wäre das Krankengeld zu streichen. Das kann Sie aber nur für die Zukunft. Zurückfordern darf sie nicht. Da Ihr Vater aber kein Krankengeld bekommt sondern stattdessen wieder arbeitet, kann im Augenblick gar nichts passieren. Ihr Vater sollte der Krankenkasse und auch der DRV schriftlich mitteilen, dass er keinen Rentenantrag stellt, weil er nicht erwerbsgemindert ist. Dies begründet er mit einer komplikationslosen Berufstätigkeit seit über 4 Monaten. Dann sollte eigentlich Ruhe sein.
Claudiaam 08.08.2016 | 17:25
Zitat von MWXZ anzeigenausblenden
Hallo Herz1952, wie viele Krankenkassen kennen Sie denn, die "oftmals" zur Rentenantragsstellung auffordern? Im vorliegenden Fall wurde eine erneute Reha seitens der DRV für unsinnig erachtet und daher eine Umwandlung des reha-Antrages in einen Rentenantrag angeboten. Und da vermutlich das Dispositionsrecht des Betroffenen eingeschränkt war, ist das Verhalten der Krankenkasse völlig korrekt. Dass im Moment nichts passieren kann, weil der Betroffene zur Zeit kein Krankengeld bezieht, wurde bereits an anderer Stelle erwähnt. Für Ihre pauschalen Angriffe gegen "DIE bösen Krankenkassen" gibt es mal wieder überhaupt keinen Grund! Gruß Claudia
Herz1952am 09.08.2016 | 07:51
Hallo Claudia, anscheinend verfolge ich Sie bereits in Ihrem Träumen. Ich hoffe es sind Schöne (smile). Der von Ihnen zitierte Beitrag stammt von MWXZ und nicht von mir.
Claudiaam 09.08.2016 | 14:35
Da sich Ihre Texte qualitativ kaum voneinander unterscheiden, sogar bis aufs Wort gleichen, ist der Nickname egal. (smile) Gruß Claudia
Herz1952am 09.08.2016 | 16:41
...ob das 20 Euro-Medikament auch "wirtschaftlich" ist.
Herz1952am 09.08.2016 | 16:39
Hallo Claudia, sie sind eben qualitativ korrekt und nicht so weltfremd wie Ihre (grins). Bei (noch 111) Krankenkassen geht es nämlich auch nach den Arztmeinungen nur noch um eins: Geld, Geld, Geld. Die 300 Vorstände wollen ja auch Ihre Gehalt. Mit Gesundheit haben die nichts mehr am Hut. Was einem Patienten zusteht entscheiden nur die 5 Vertreter des Spibu der Krankgenkassen (Geldbeber), die Leistungserbringer (Kassenärztliche Vereinigungen, nicht Ärzte), die das Geld an die Ärzte verteilen und 3 "Neutrale" ebenfalls Unwissende und an der Spitze ein Jurist. Die Ärzte fühlen sich von diesem Gremium gebasht. Manche KK ruft für 10 Euro Arbeitskosten beim Arzt an, ob das verschriebene Medikament auch "wirtschaftlich" ist. Die Mitarbeiter führen natürlich nur die Anweisungen von oben aus. Sollte Ihr Arzt mal ratlos sein, lassen Sie sich von den Vorständen begutachten, die wissen immer alles vorher (es wird zu viel geröntgt, zu viele Ct's und MRT's gemacht. Die Patienten wollen nur ihr innerstes mal in Farbe sehen usw.). Alles Gute für Ihre Gesundheit.
GroKoam 10.08.2016 | 07:02
Na Herzchen hat dein Friseur wieder mal Urlaub?
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