Hallo Gina,
wir schließen uns den Ausführungen von ??? an. Da Ihr Vater wieder arbeitet und kein Krankengeld mehr bezieht, dürfte die Krankenkasse keine Möglichkeiten haben Ihren Vater zur Antragstellung zu verpflichten. Gleichwohl könnte die Krankenkasse bei einem erneuten Krankengeldbezug wegen der gleichen Erkrankung ggf. auf einen Rentenantrag drängen, das wäre aber erst in Zukunft zu klären.