Der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit endet nicht allein deswegen, weil sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind. Das Überschreiten einer Hinzuverdienstgrenze beeinflusst zunächst nur die Höhe der Zahlung. (Anders ist das bei Altersrenten!)
Jedoch stellt sich mit zunehmenden Einkünften aus einer Beschäftigung die Frage, ob die Erwerbsfähigkeit tatsächlich noch gemindert ist und ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der gezahlten Rente dem Grunde nach noch vorliegen.