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EM Rente Widerspruch zurückgewiesen

von HansHermann27.05.2007 | 18:21
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4 Antworten

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Von der DRV wurde mein Widerspruch gegen die Ablehnung der vollen EM zurückgewiesen. Ich wurde auf die Tätigkeiten als Tagespförtner, Montierer von Kleinteilen und Verpacker leichter Gegenstände verwiesen. Sie sagen ich kann noch mindestens 6 Stunden pro Tag in diesen Tätigkeiten arbeiten. Vor zwei Jahren hatte ich einen Arbeitsunfall (Schulterverletzung). Nach 78 Wochen wurde ich von der KK "Ausgesteuert". Zur Zeit beziehe ich vom AA nach § 125 Drittes Buch Sozialgesetzbuch Leistungen. Das AA ist nach Untersuchungen der Meinung, dass ich keine 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Mein Arbeitsverhältnis ist noch nicht gekündigt. Was passiert, wenn ich jetzt Klage gegen diesen Bescheid einreiche. Das AA zahlt nur noch 1/2 Jahr. Wie lange dauert es normaleweise bis die Klage entschieden ist. Wovon soll ich in einem halben Jahr leben? Außer meine Schulterverletzung stehen bei mir zwei weitere Op´s an. Beide Knie sind kaputt. Wer bezahlt das? Vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, HansHermann,

Ihnen steht die Möglichkeit offen, Klage beim zuständigen Sozialgericht einzulegen. Diese ist grundsätzlich kostenfrei.

Nach Ablauf des Bezuges von Arbeitslosengeld I wäre eventuell Arbeitslosengeld II zu zahlen.

3 Antworten

Unbekanntam 27.05.2007 | 19:49
Hallo, erst einmal möchte ich Ihnen nachträglich gute Besserung wünschen. Nachdem Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, haben Sie 1 Monat Zeit dagegen Klage einzureichen. Wie lange das Klageverfahren dauert kann Ihnen niemand sagen. Kann 6 Monaten, kann aber bis zu 3 Jahren dauern. Die medizinische Beurteilung des Arbeitsamtes ist erst einmal zweitrangig. Entscheidet tut der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers. Wenn das Arbeitslosengeld auch ausläuft, müssen Sie Arbeitslosengeld 2, besser bekannt als Hartz 4 beantragen. Sollte keine finanzielle Bedürftigkeit vorliegen und Ihnen das Arbeitslosengeld 2 verwährt werden, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als von Ihrem Ersparten zu leben. Ist zwar für Sie jetzt schockierend, aber es ist die Wahrheit. Hierbei interessiert es leider niemanden, ob die Klage vor dem Sozialgericht noch läuft oder nicht. Das eine hat von der staatlichen Seite aus gesehen mit dem Anderen nichts zu tun. Sollten Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 beziehen greift grundsätzlich sofern Ihre Gattin gesetzlich krankenversichert ist, die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Andernfalls müssen Sie sich selbst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Antoniusam 28.05.2007 | 14:02
Sie sollten unverzüglich fachkundigen Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband wie dem SoVD (www.sovd.de) oder dem VDK (www.vdk.de) einholen. Diese Leute wissen im Allgemeinen ganz genau, worauf es in einem Widerspruchs- bzw. Klageverfahren WIRKLICH ankommt. Alles Gute !
Wissenderam 28.05.2007 | 22:22
"Mein Arbeitsverhältnis ist noch nicht gekündigt." Sie sollten erst einmal einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Und dann treten Sie in einen Sozialverband ein, der sich Ihres Falles auch annehmen wird. "Vor zwei Jahren hatte ich einen Arbeitsunfall (Schulterverletzung)." Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig, die Ihnen ggfs. eine Rente zu zahlen hat. "Das AA ist nach Untersuchungen der Meinung, dass ich keine 3 Stunden am Tag arbeiten kann." Hierbei könnte es sich um eine Beweisurkunde handeln, die das Gutachten der DRV-Ärzte widerlegt und wenn es sich um ein Gutachten in Sachen Schulterverletzung handelt, bzgl. einer Rente durch die BG nützlich sein kann. Besorgen Sie sich also unter Hinweis auf § 25 SGB X das Gutachten. Ansonsten sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eben an die Sozialverbände wenden und dort einem beitreten.
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