1. Rechtlich besteht die Möglichkeit freiwillige Beiträge während des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen.
2. Jedoch ist hierbei zu bedenken, dass die Zurechnungszeit mit dem Durchschnitt der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet wird und somit die Rente steigert. In der Nachfolgerente (z.B. Altersrente) geht die Zurechnungszeit als Anrechnungszeit aufgrund des Rentenbezuges in die Rentenberechnung ein. D. h. rentenrechtlich betrachtet ist diese Zeit schon "belegt". Aus diesem Grunde macht es wenig Sinn für diesen Zeitraum noch freiwillige Beiträge zu zahlen.
3. Sie sollten sich einmal mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, dann kann anhand dieser Fakten eine Probeberechnung mit dem gewünschten Einzahlungsbetrag ausgelöst werden.