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Experten-Antwort

EM-Rentenanspruch

von Trauerweide11.10.2017 | 21:08
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an Alle, Ich bin verzweifelt und brauch einpaar Antworten. Mein Erwerbsminderungs Rentenantrag wurde abgelehnt. Ich erfülle die 3 Jahresbeiträge nicht im letzten 5 Jahreszeitraum. Es fehlen 2 Monate. Ich bezweifle, daß alles berücksichtigt wurde.Ich meine, das kann doch vorkommen.Wer kann mir helfen? ich habe seit 4 Jahren kein Einkommen weil ich zu krank bin. Ich habe 4 Kinder geboren. davon einen Schicksalsschlag erlitten und große Schwierigkeiten mit dem jüngsten Kind, daß volljährig ist.Kann man meinen Vorgang überprüfen lassen? Ein Widerspruch hatte keinen Erfolg. Und klagen möchte ich nicht. Wer kann helfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern nicht alles berücksichtigt wurde, können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Für eine Erwerbsminderungsrente müssen neben den medizinischen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W*lfgangam 11.10.2017 | 22:00
Hallo Trauerweide, so leid es mir tut, nach Ihrer Darstellung fehlen 2 Monate, und die können auch nicht 'herbeigezaubert' werden, um die erforderlichen Versicherungszeiten zu erfüllen. Rente ist eine Versicherungsleistung. Heißt: wenn die notwendigen Beiträge zum Zeitpunkt des Rentenfalls vorliegen, erhalten Sie die Rente. Fehlt allerdings auch nur 1 Monat - und da gibt es keine 'Ermessensentscheidungen' - dann ist eine Rentenbewilligung einfach nicht möglich. Und da hat die Rentenversicherung auch keine 'Schuld', die setzt einfach nur die gesetzlichen Vorgaben um, da kann sie nicht dran vorbei. Wenn Sie kein Einkommen haben (wovon leben Sie dann?), können Sie für eine Klage natürlich auch Prozesskostenhilfe erhalten, suchen sich einen Anwalt und weiter gehts - ansonsten ist die Sache abgeschlossen! Ohne zu wissen, was im Widerspruchsverfahren behandelt worden ist - ging es dabei auch um die 2 Monate, insbesondere um den 'richtigen' Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung, so dass zu einem früheren EM-Beginn vielleicht doch die 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden wären? Reine Spekulation ...Ihre örtliche Beratungsstelle wird das sondiert haben, ansonsten müssen Sie eine Ebene weiter gehen (SoVD, VdK wäre auch eine 'billige' Möglichkeit). UND, wenn Sie wirklich keine Einkünfte haben, leistet doch das Sozialamt (sofern EM) oder das Jobcenter finanzielle Hilfen?! Gruß w.
Krankam 12.10.2017 | 08:54
Hallo Sie schreiben: "ich habe seit 4 Jahren kein Einkommen weil ich zu krank bin." Waren Sie denn davor erwerbstätig (wie lange?) und werden seit Erkrankung auch von ihrem Arzt nahtlos AU geschrieben, sodass Ihnen Ihre erworbenen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erhalten bleiben? Sie müssen sich beraten lassen und eine Überprüfung Ihrer gemeldeten Anrechnungszeiten vornehmen. Eventuell sind doch noch Zeiten nicht berücksichtigt worden.
???am 12.10.2017 | 08:31
" Ich bezweifle, daß alles berücksichtigt wurde." Worauf bezieht sich diese Aussage genau? Ob alle Versicherungszeiten berücksichtigt wurden, lässt sich an Hand des Versicherungsverlaufs nachprüfen. Das können Sie zu Hause sich anschauen, bei Zweifeln sollten Sie dann noch einen Termin bei einer A+B-Stelle oder in Ihrer Gemeinde/Stadt ... ausmachen. Wenn es sich auf gesundheitliche Probleme bezieht, sollten Sie, soweit noch nicht geschehen, Akteneinsicht (auch in die ärztlichen Unterlagen) beantragen.
Trauerweideam 12.10.2017 | 11:43
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
vielen Dank für die umfangreiche Ausführung. Das mit der Sonderregelung ist mir auch aufgefallen. Danach muß doch immer weiter vor die 5 Jahresfrist errechnet werden? In dieser Zeit war aber ALG 2. Aber auch Pflichtbeiträge nach alten Gesetz. Und das verstehe ich nicht. Es muß doch weiter vor gerechnet werden. Oder. Ja die 2 fehlenden Monate werden in der Widerspruchsbegründung (vdK) auch nicht erwähnt... Vielleicht verstehe ich einiges nicht. Ein Bescheid von 2015 besagt, ich habe die Vorraussetzungen erfüllt. Im März 2016 habe ich den Antrag gestellt. Habe ich dann den Anspruch schon wieder verwirkt? Ich möchte einfach nicht klagen- das dauert doch Jahre. Ich möchte wenigstens den Anspruch sichern und später nochmals die Erwerbsminderungsrente beantragen. Geht dieser Weg? Ein Widerspruch hatte keinen Erfolg.
Hallo Trauerweide, so leid es mir tut, nach Ihrer Darstellung fehlen 2 Monate, und die können auch nicht 'herbeigezaubert' werden, um die erforderlichen Versicherungszeiten zu erfüllen. Rente ist eine Versicherungsleistung. Heißt: wenn die notwendigen Beiträge zum Zeitpunkt des Rentenfalls vorliegen, erhalten Sie die Rente. Fehlt allerdings auch nur 1 Monat - und da gibt es keine 'Ermessensentscheidungen' - dann ist eine Rentenbewilligung einfach nicht möglich. Und da hat die Rentenversicherung auch keine 'Schuld', die setzt einfach nur die gesetzlichen Vorgaben um, da kann sie nicht dran vorbei. Wenn Sie kein Einkommen haben (wovon leben Sie dann?), können Sie für eine Klage natürlich auch Prozesskostenhilfe erhalten, suchen sich einen Anwalt und weiter gehts - ansonsten ist die Sache abgeschlossen! Ohne zu wissen, was im Widerspruchsverfahren behandelt worden ist - ging es dabei auch um die 2 Monate, insbesondere um den 'richtigen' Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung, so dass zu einem früheren EM-Beginn vielleicht doch die 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden wären? Reine Spekulation ...Ihre örtliche Beratungsstelle wird das sondiert haben, ansonsten müssen Sie eine Ebene weiter gehen (SoVD, VdK wäre auch eine 'billige' Möglichkeit). UND, wenn Sie wirklich keine Einkünfte haben, leistet doch das Sozialamt (sofern EM) oder das Jobcenter finanzielle Hilfen?! Gruß w.
Trauerweideam 12.10.2017 | 14:09
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
vielen Dank für die umfangreiche Ausführung. Das mit der Sonderregelung ist mir auch aufgefallen. Danach muß doch immer weiter vor die 5 Jahresfrist errechnet werden? In dieser Zeit war aber ALG 2. Aber auch Pflichtbeiträge nach alten Gesetz. Und das verstehe ich nicht. Es muß doch weiter vor gerechnet werden. Oder. Ja die 2 fehlenden Monate werden in der Widerspruchsbegründung (vdK) auch nicht erwähnt... Vielleicht verstehe ich einiges nicht. Ein Bescheid von 2015 besagt, ich habe die Vorraussetzungen erfüllt. Im März 2016 habe ich den Antrag gestellt. Habe ich dann den Anspruch schon wieder verwirkt? Ich möchte einfach nicht klagen- das dauert doch Jahre. Ich möchte wenigstens den Anspruch sichern und später nochmals die Erwerbsminderungsrente beantragen. Geht dieser Weg? Ein Widerspruch hatte keinen Erfolg.
Hallo Trauerweide, so leid es mir tut, nach Ihrer Darstellung fehlen 2 Monate, und die können auch nicht 'herbeigezaubert' werden, um die erforderlichen Versicherungszeiten zu erfüllen. Rente ist eine Versicherungsleistung. Heißt: wenn die notwendigen Beiträge zum Zeitpunkt des Rentenfalls vorliegen, erhalten Sie die Rente. Fehlt allerdings auch nur 1 Monat - und da gibt es keine 'Ermessensentscheidungen' - dann ist eine Rentenbewilligung einfach nicht möglich. Und da hat die Rentenversicherung auch keine 'Schuld', die setzt einfach nur die gesetzlichen Vorgaben um, da kann sie nicht dran vorbei. Wenn Sie kein Einkommen haben (wovon leben Sie dann?), können Sie für eine Klage natürlich auch Prozesskostenhilfe erhalten, suchen sich einen Anwalt und weiter gehts - ansonsten ist die Sache abgeschlossen! Ohne zu wissen, was im Widerspruchsverfahren behandelt worden ist - ging es dabei auch um die 2 Monate, insbesondere um den 'richtigen' Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung, so dass zu einem früheren EM-Beginn vielleicht doch die 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden wären? Reine Spekulation ...Ihre örtliche Beratungsstelle wird das sondiert haben, ansonsten müssen Sie eine Ebene weiter gehen (SoVD, VdK wäre auch eine 'billige' Möglichkeit). UND, wenn Sie wirklich keine Einkünfte haben, leistet doch das Sozialamt (sofern EM) oder das Jobcenter finanzielle Hilfen?! Gruß w.
W*lfgangam 12.10.2017 | 20:44
Zitat von Trauerweide anzeigenausblenden
Trauerweide schrieb

vielen Dank für die umfangreiche Ausführung.

Das mit der Sonderregelung ist mir auch aufgefallen.

Danach muß doch immer weiter vor die 5 Jahresfrist errechnet werden? In dieser Zeit war aber ALG 2. Aber auch Pflichtbeiträge nach alten Gesetz. Und das verstehe ich nicht. Es muß doch weiter vor gerechnet werden. Oder.

Ja die 2 fehlenden Monate werden in der Widerspruchsbegründung (vdK) auch nicht erwähnt... Vielleicht verstehe ich einiges nicht.

Ein Bescheid von 2015 besagt, ich habe die Vorraussetzungen erfüllt. Im März 2016 habe ich den Antrag gestellt. Habe ich dann den Anspruch schon wieder verwirkt?

Ich möchte einfach nicht klagen- das dauert doch Jahre.

Ich möchte wenigstens den Anspruch sichern und später nochmals die Erwerbsminderungsrente beantragen. Geht dieser Weg?

Ein Widerspruch hatte keinen Erfolg.[/quote]

Hallo Trauerweide,

so leid es mir tut, nach Ihrer Darstellung fehlen 2 Monate, und die können auch nicht 'herbeigezaubert' werden, um die erforderlichen Versicherungszeiten zu erfüllen.

Rente ist eine Versicherungsleistung. Heißt: wenn die notwendigen Beiträge zum Zeitpunkt des Rentenfalls vorliegen, erhalten Sie die Rente. Fehlt allerdings auch nur 1 Monat - und da gibt es keine 'Ermessensentscheidungen' - dann ist eine Rentenbewilligung einfach nicht möglich. Und da hat die Rentenversicherung auch keine 'Schuld', die setzt einfach nur die gesetzlichen Vorgaben um, da kann sie nicht dran vorbei.

Wenn Sie kein Einkommen haben (wovon leben Sie dann?), können Sie für eine Klage natürlich auch Prozesskostenhilfe erhalten, suchen sich einen Anwalt und weiter gehts - ansonsten ist die Sache abgeschlossen!

Ohne zu wissen, was im Widerspruchsverfahren behandelt worden ist - ging es dabei auch um die 2 Monate, insbesondere um den 'richtigen' Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung, so dass zu einem früheren EM-Beginn vielleicht doch die 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden wären?

Reine Spekulation ...Ihre örtliche Beratungsstelle wird das sondiert haben, ansonsten müssen Sie eine Ebene weiter gehen (SoVD, VdK wäre auch eine 'billige' Möglichkeit). UND, wenn Sie wirklich keine Einkünfte haben, leistet doch das Sozialamt (sofern EM) oder das Jobcenter finanzielle Hilfen?!

Gruß

w.[/quote]

Hallo Trauerweide, so leid es mir tut, nach Ihrer Darstellung fehlen 2 Monate, und die können auch nicht 'herbeigezaubert' werden, um die erforderlichen Versicherungszeiten zu erfüllen. Rente ist eine Versicherungsleistung. Heißt: wenn die notwendigen Beiträge zum Zeitpunkt des Rentenfalls vorliegen, erhalten Sie die Rente. Fehlt allerdings auch nur 1 Monat - und da gibt es keine 'Ermessensentscheidungen' - dann ist eine Rentenbewilligung einfach nicht möglich. Und da hat die Rentenversicherung auch keine 'Schuld', die setzt einfach nur die gesetzlichen Vorgaben um, da kann sie nicht dran vorbei. Wenn Sie kein Einkommen haben (wovon leben Sie dann?), können Sie für eine Klage natürlich auch Prozesskostenhilfe erhalten, suchen sich einen Anwalt und weiter gehts - ansonsten ist die Sache abgeschlossen! Ohne zu wissen, was im Widerspruchsverfahren behandelt worden ist - ging es dabei auch um die 2 Monate, insbesondere um den 'richtigen' Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung, so dass zu einem früheren EM-Beginn vielleicht doch die 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden wären? Reine Spekulation ...Ihre örtliche Beratungsstelle wird das sondiert haben, ansonsten müssen Sie eine Ebene weiter gehen (SoVD, VdK wäre auch eine 'billige' Möglichkeit). UND, wenn Sie wirklich keine Einkünfte haben, leistet doch das Sozialamt (sofern EM) oder das Jobcenter finanzielle Hilfen?! Gruß w.
Hallo Trauerweide, die 'Altfälle' mit ALG2-Bezug, die schon früher abgelehnt worden sind (keine 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren), bleiben auch bei künftigen Rentenanträgen wegen EM abgelehnt, da die erforderlichen 36 Monate zum Einen immer noch nicht vorliegen, zum Anderen grundsätzlich wieder auf den möglichen Beginn der vielleicht schon damals vorhanden EM abzustellen ist /schon da fehlten die 36 Monate/bleibt auch so. Leider erlebe ich auch regelmäßig Antragsforderungen zur EM-Antragstellung vom Jobcenter, die ich schon vor Jahren negativ beantwortet habe(36 Monate fehlten, fehlen auch heute, fehlen auch morgen) ...entweder sind die zu blöd, bisherige/abgelehnte EM-Anforderungen aus den Akten aus früheren Verfahren nachzulesen, oder der nächste/neue Mitarbeiter JC fängt wieder ganz von vorne an, macht Schema F und schaut nicht in die JC-Akte rein ... Gruß w.
Schadeam 12.10.2017 | 21:52
jetzt mal im Klartext: wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, weil Sie zum Zeitpunkt als Sie erwerbsgemindert wurden zu wenig Beiträge hatten, wird Ihnen keiner im Forum helfen können. Die Kollegen im Beratungsdienst können versuchen es Ihnen zu erklären, die haben wenigstens die Versicherungsdaten zur Hand. Ob im Rentenbescheid Zeiten fehlen, müssten Sie doch längst geklärt haben, wozu haben Sie denn den Widerspruch geführt? Natürlich kann immer ein Fehler vorliegen und irgendeiner gepennt haben (vielleicht Sie selbst weil Sie sich nie gekümmert haben?), aber das ist erfahrungsgemäß äußerst unwahrscheinlich. Wahrscheinlich hatten Sie tatsächlich in den 5 Jahren vor Eintritt der EM keine 36 Pflichtbeiträge.
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