vielen Dank für die umfangreiche Ausführung.
Das mit der Sonderregelung ist mir auch aufgefallen.
Danach muß doch immer weiter vor die 5 Jahresfrist errechnet werden? In dieser Zeit war aber ALG 2. Aber auch Pflichtbeiträge nach alten Gesetz. Und das verstehe ich nicht. Es muß doch weiter vor gerechnet werden. Oder.
Ja die 2 fehlenden Monate werden in der Widerspruchsbegründung (vdK) auch nicht erwähnt... Vielleicht verstehe ich einiges nicht.
Ein Bescheid von 2015 besagt, ich habe die Vorraussetzungen erfüllt. Im März 2016 habe ich den Antrag gestellt. Habe ich dann den Anspruch schon wieder verwirkt?
Ich möchte einfach nicht klagen- das dauert doch Jahre.
Ich möchte wenigstens den Anspruch sichern und später nochmals die Erwerbsminderungsrente beantragen. Geht dieser Weg?
Ein Widerspruch hatte keinen Erfolg.[/quote]
Hallo Trauerweide,
so leid es mir tut, nach Ihrer Darstellung fehlen 2 Monate, und die können auch nicht 'herbeigezaubert' werden, um die erforderlichen Versicherungszeiten zu erfüllen.
Rente ist eine Versicherungsleistung. Heißt: wenn die notwendigen Beiträge zum Zeitpunkt des Rentenfalls vorliegen, erhalten Sie die Rente. Fehlt allerdings auch nur 1 Monat - und da gibt es keine 'Ermessensentscheidungen' - dann ist eine Rentenbewilligung einfach nicht möglich. Und da hat die Rentenversicherung auch keine 'Schuld', die setzt einfach nur die gesetzlichen Vorgaben um, da kann sie nicht dran vorbei.
Wenn Sie kein Einkommen haben (wovon leben Sie dann?), können Sie für eine Klage natürlich auch Prozesskostenhilfe erhalten, suchen sich einen Anwalt und weiter gehts - ansonsten ist die Sache abgeschlossen!
Ohne zu wissen, was im Widerspruchsverfahren behandelt worden ist - ging es dabei auch um die 2 Monate, insbesondere um den 'richtigen' Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung, so dass zu einem früheren EM-Beginn vielleicht doch die 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden wären?
Reine Spekulation ...Ihre örtliche Beratungsstelle wird das sondiert haben, ansonsten müssen Sie eine Ebene weiter gehen (SoVD, VdK wäre auch eine 'billige' Möglichkeit). UND, wenn Sie wirklich keine Einkünfte haben, leistet doch das Sozialamt (sofern EM) oder das Jobcenter finanzielle Hilfen?!
Gruß
w.[/quote]