Hallo schnee2010,
aus dem Rentenrecht ergibt sich bei Rentenantragstellung keinerlei Verpflichtung, den Arbeitgeber über die Rentenantragstellung in Kenntnis zu setzen. Allerdings ist es ggf. erforderlich, dass Anfragen des Rentenversicherungsträgers an den Arbeitgeber gerichtet werden, um Entgelte zu erfragen oder das Berufsbild zu klären.