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Experten-Antwort

EM Rentenantrag

von schnee201030.11.2010 | 16:11
1544 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe einen EM-Rentenantrag gestellt. Muß ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo schnee2010,

aus dem Rentenrecht ergibt sich bei Rentenantragstellung keinerlei Verpflichtung, den Arbeitgeber über die Rentenantragstellung in Kenntnis zu setzen. Allerdings ist es ggf. erforderlich, dass Anfragen des Rentenversicherungsträgers an den Arbeitgeber gerichtet werden, um Entgelte zu erfragen oder das Berufsbild zu klären.

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2 Antworten

Klemensam 30.11.2010 | 18:11
Natürlich müssen Sie ihren Arbeitgeber nicht von einem gestellten EM-Antrag informieren. Auch sollten Sie dies auf gar keinen Fall freiwillig tun oder in der Firma den Kollegen davon erzählen. Sie wissen ja wie schnell das beim Chef meistens ankommt... Ihr Chef könnte sonst nämlich falsche Schlüsse aus der EM-Antragstellung ziehen und zwar hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit . Dies könnte ihnen dann im schlimmsten Fall erheblich zum Nachteil reichen. Wenn ihr EM-Antrag dann genehmtigt würde, ist es immer noch an der Zeit den Arbeitgeber entsprechend zu informieren. Aber auch das müssen Sie nicht unbedingt tun, gebietet aber eigentlich der faire Umgang miteinander. Wie der Experte schon schrieb, erfolgen kurz vor der Zuerkennung einer EM-Rente auch oft Anfragen bei dem AG wegen Gehalt etc. und dann erfährt er sowieso davon. Insofern ist es besser den Arbeitgeber dann rechtzeitig selbst zu informieren , als wenn er es von der RV erfährt - aber eben nicht zu früh.
W*lfgangam 30.11.2010 | 20:01
> Experte: Allerdings ist es ggf. erforderlich, dass Anfragen des Rentenversicherungsträgers an den Arbeitgeber gerichtet werden, um Entgelte zu erfragen oder das Berufsbild zu klären. Was doch wohl wie immer eine Vorabinformation an den Antragsteller auslöst und der Bitte um Zustimmung zu dieser Anfrage ?! > Klemens: Wie der Experte schon schrieb, erfolgen kurz vor der Zuerkennung einer EM-Rente auch oft Anfragen bei dem AG wegen Gehalt etc. Nein, diese Anfrage wird nicht zwingend vor unmittelbarer Rentenbewilligung gestellt nur wegen dem Entgelt - manchmal geht es nur darum, die genauen Tätigkeiten zu erfragen/sie Einstufen zu können, um sie ggf. an möglichen Verweisungsberufen zu messen ...die Absage der Rente folgt dann prompt, weil der Antragsteller sich als 'King' des Unternehmens verkauft hat, er sich aber in Wirklichkeit nur um Kaffee und Kuchen gekümmert hat ;-) Gruß w.
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