Guten Morgen Bianka R.,
die Tatsache, dass die DRV die tatsächlichen Arbeitsentgelte für die Zeit vom 01.09.2017 bis 31.12.2018 über den Arbeitgeber klärt, deutet auf einen möglichen Rentenbeginn am 01.09.2017 hin.
Offensichtlich ist die Erwerbsminderung mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2017 eingetreten. Die mögliche Umdeutung eines früheren Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation in einen Rentenantrag führt dann zu dem frühen Rentenbeginn.
Das sind allerdings nur Vermutungen. Gewissheit bringt Ihnen eine Rückfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger.