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Experten-Antwort

EM Rentenantrag Hinzuverdienst soll ab 01.09.2017 verrechnet werden .

von Bianka R.15.04.2019 | 17:43
131 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe im Oktober 2018 einen Antragauf EM Rente gestellt . Ich war bereits beim Gutachter. Der Gutachter Termin war sehr positiv und besagter Mann wollte eine EM Rente empfehlen . Nun habe ich ein Formular von der DRV bekommen . Der Arbeitgeber soll den Zuverdienst ab 01.09.2017 bis 91.12.2018 angeben .Meine Frage warum ab 01.09.2017 ? Dieses Datum ist so weit in der Vergangenheit .weiss jemand was das zu bedeuten hat ? Vielen Dank Liebe Grüße Bianka

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Bianka R.,

die Tatsache, dass die DRV die tatsächlichen Arbeitsentgelte für die Zeit vom 01.09.2017 bis 31.12.2018 über den Arbeitgeber klärt, deutet auf einen möglichen Rentenbeginn am 01.09.2017 hin.

Offensichtlich ist die Erwerbsminderung mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2017 eingetreten. Die mögliche Umdeutung eines früheren Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation in einen Rentenantrag führt dann zu dem frühen Rentenbeginn.

Das sind allerdings nur Vermutungen. Gewissheit bringt Ihnen eine Rückfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

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4 Antworten

Bianka R.am 15.04.2019 | 17:50
Ich meinte natürlich statt verrechnen ,errechnen und 01.12.2018. Doofer Fehlerteufel
DRVam 15.04.2019 | 17:49
Es deutet alles auf einen rückwirkenden Rentenbeginn hin. Sind Sie ggf. von Ihrer Krankenkasse zu einer Antragstellung auf Reha aufgefordert worden? Wann war das? Ausgehend davon könnte es sein, dass der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Das ist aber nur eine Mutmaßung. Letztendlich werden Sie Ihren Rentenbescheid abwarten müssen, um Gewissheit zu haben.
Bianka R.am 15.04.2019 | 18:22
Zitat von DRV anzeigenausblenden
. Ich befinde mich bereits in der Nahtlosigkeitsregelung der Arbeitsagentur und wurde nicht zu einem Reha-Antrag aufgefordert da ich meine EM Rente schon während des Krankengeld Bezuges gestellt habe .
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