Hallo Stadtpflanze,
Sie können bei einem befristeten EM-Rentenbezug jederzeit einen Antrag auf medizinische Reha-Maßnahmen bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.
Dieser überprüft dann die Notwendigkeit der Maßnahme. Im Falle einer Bewilligung fließen die Ergebnisse der Reha in die Entscheidung über die Verlängerung der Rente ein.