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Experten-Antwort

EMR?

von sarah04.01.2016 | 18:53
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten tag, ich bin 21 jahre, und habe nach meiner ausbildung noch ein jahr in meinen beruf arbeiten können. ich habe zum schluß 1800€ netto verdient. während der ausbildung im schnit 1000€. ich war 4 jahre berufstätig. vor einem jahr bin ich schwer an ms erkrankt. mir ist es nicht mehr möglich zu arbeit - ich bin ein pflegefall geworden. kann ich emr beantragen? ich hatte eigentlich die hoffnung, das ich irgendwann wieder fit für die arbeit bin. das ist nicht der fall, leider! wenn eine emr möglich ist, wie würde sie in meinem fall berechnet? und mit was für einer höhe könnte ich rechnen. besten dank! sarah

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

EMR

Hallo Sarah,

nutzen Sie doch die von Wolfgang vorgeschlagene Möglichkeit und klären Sie bitte in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe, wie hoch eine etwaige Erwerbsminderung ausfallen würde. Sie erhalten vor Ort eine Rentenauskunft, die die gewünschten Angaben enthält. Evtl. wäre noch eine RV-Kontenklärung erforderlich, falls das RV-Konto noch Lücken aufweist oder noch nicht alle Sachverhalte dokumentiert sind. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach, welche Unterlagen für eine Rentenantragstellung erforderlich sind und nehmen Sie diese mit, für den Fall, dass Sie sich zu diesem Termin direkt für eine Rentenantragstellung entscheiden.

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3 Antworten

W*lfgangam 04.01.2016 | 20:29
Hallo Sarah, Ihre mögliche EM-Rente wird bei etwa 750/850 EUR netto liegen. Ihre ersten 3 Jahre werden werden dabei mit 100 % Durchschnittseinkommen 'bewertet', die 1800 netto/2500 brutto (?) für die weiteren 4 Jahre drücken den Wert ein klein wenig - der Durchschnittswert wird bis 62 hochgerechnet, so, als hätten Sie bis dahin damit weitergearbeitet. Aus meiner Sicht sollten Sie die EM-Rente so schnell wie möglich beantragen - jeder weitere Monat der aktiven Beschäftigung/oder auch Krankengeldbezug verringert weiter den Durchschnittswert/die hochgerechnete Rente. Termin in der nächsten Beratungsstelle ausmachen und individuell informieren lassen - auch wenn bei diesem 'einfachen' Versicherungsverlauf die Sache klar ist/Rente umgehend beantragen! Gruß w.
saraham 05.01.2016 | 21:13
vielen dank für die informationen! ich habe bei der drv angerufen, einen termin für eine beratung bekomme ich erst im märz. deshalb möchte ich gerne wissen, ob ich überhaupt chance auf emr habe, da ich nur mit ausbildung 4 jahre gearbeitet habe. besten dank sarah
W*lfgangam 05.01.2016 | 22:11
Hallo sarah, die Frage wegen 'kurzer' Versicherungszeiten bei EM wurde gerade hier gestellt/beantwortet: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Den Termin, auch wenn erst im März, haben Sie doch wohl hoffentlich auch angenommen! Bereits die (heutige) Terminvereinbarung ist als (EM)Antragsdatum zu werten - egal wann die DRV sich 'persönlich' mit Ihnen beschäftigen kann. Manchmal hängen Fristen/Ansprüche nur von einem Tag ab. Gruß w.
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