EMR
Hallo Sarah,
nutzen Sie doch die von Wolfgang vorgeschlagene Möglichkeit und klären Sie bitte in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe, wie hoch eine etwaige Erwerbsminderung ausfallen würde. Sie erhalten vor Ort eine Rentenauskunft, die die gewünschten Angaben enthält. Evtl. wäre noch eine RV-Kontenklärung erforderlich, falls das RV-Konto noch Lücken aufweist oder noch nicht alle Sachverhalte dokumentiert sind. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach, welche Unterlagen für eine Rentenantragstellung erforderlich sind und nehmen Sie diese mit, für den Fall, dass Sie sich zu diesem Termin direkt für eine Rentenantragstellung entscheiden.