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EMR

von Heinz28.10.2008 | 13:55
2376 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe vor ca.3 Monaten einen Antrag auf EMR gestellt. Da meine Ärztin mich vor Erwerbsunfähig (vollständig) hält. Ich habe zwei Gutachten (MDK u. Privatgutachten) beigefügt. Bis heute habe ich nicht gehört. Gestern rief ich beim Sachbearbeiter der DRV an und fragte nach dem Sachstand. Ich bakam die Auskunft das noch nicht alles beigezogen s ei und ich mich noch etwas gedulden solle. Ich fragte ob ich keinen Termin zur Begutachtung bekäme. Antwort, so wie es zur Zeit ausshieht nicht. Was muss da noch beigezogen werden? Bescheinigung des Arbeitsgebers, 2 Gutachten, Ärztliche Auskunft Facharzt liegt vor. Rentenkonto ist geklärt! Und warum werde ich nicht begutachtet? Mir ist klar, das hier nur unverbgindliche Erfahrungswerte wiedergegeben werden können, aber genau darum geht es mir. Vielen dank!

8 Antworten

Heinzam 28.10.2008 | 14:07
Beide Gutachten, besagen seit ca. 18 Monaten 100% Au, Erwerbsfähigkeit stark gefährdet. Seit kurzem Ausgesteuert, Reha wurde abgelehnt, Widerspruch läuft. Rehaantrag und EMR Antrag liefen parallel.
*.*am 28.10.2008 | 14:10
Haben Sie Geduld, die DVR wird Sie bestimmt zu einem Gutachter der DRV schicken, um sich ein eigenes Bild über Ihr Krankheitsbild machen zu können. Danach wird entschieden, Rente ja, oder nein.
Corlettoam 28.10.2008 | 16:02
Das ein EM-Rentenantragsverfahren 3 Monate dauert ist nicht ungewöhnlich. Das kann auch durchaus mal 6 Monate oder noch länger dauern ( wie bei mir ) . Je nachdem welche Unterlagen noch angefordert werden müssen, wie schnell diese dann bei der RV vorliegen und wie lange deren Prüfung dann dauert. Auch glaube ich nicht , das sie nicht mehr von der RV med. begutachtet werden, denn private Gutachten sowieso und MDK Gutachten ebenfalls, werden hier von der RV allenfalls am Rande mit berücksichtigt. Aber alleine darauf - und wären Sie noch so eindeutig ! - wird sich die RV nicht verlassen.... Sie kennen doch den Spruch : " Des Brot ich ess , des Lied ich singe "... Gutachten sind meistens nämlich immer so geprägt, wie es der Auftraggeber/ Kostenträger gerne hätte. In ihrem Fall denke ich, liegt die Problematik einfach darin, das Sie ja im Prinzip derzeit 2 Verfahren/Anträge paralell laufen haben - 1 x den Widerspruch gegen die abgelehnte Reha und 2. den EM-Rentenantrag. Hier wird die RV sicher ganz genau, um nicht zu sagen mehr als genau prüfen, inwieweit sich beide Verfahren überschneiden bzw. gegenseitige ( rechtliche !! ) Auswirkungen haben. Interessant wäre darum zu wissen , aus welchem Grund die RV ihnen die Reha seinerzeit verweigert hat. Viellecht deshalb , weil die RV die Reha aus medizinischen Gründen nicht für notwendig hielt oder weil sich die RV keine Verbesserung/Behebung ihrer Erkrankungen versprochen hatte ?? Sollte Punkt 1 der Fall sein, so werden Sie natürlich im EM-Rentenverfahren schlechte Karte haben, weil die RV diesen Standpunkt dann ja im Rentenverfahren nicht ändern wird. Keine Reha notwendigkeit also auch natürlich keine EM-Rente.... Bei Punkt 2 sieht es natürlich für Sie schon weitaus besser aus. Die RV kann ja schlecht eine Reha mit der Begründung ablehnen, das die ihnen nichts bringen würde weil Sie zu krank sind ( und damit erwerbsgemindert sind ) und dann aber gleichzeitig den Rentenantrag ablehnen. Also es wäre wichtig zu wissen , warum die RV ihre Reha abgelehnt hat.
Heinzam 28.10.2008 | 16:44
Sie kennen doch den Spruch : " Des Brot ich ess , des Lied ich singe "... Weder der MDK noch der Gutachter der im Auftrag meiner BU Versicherung, hätten ein Interesse daran mich möglichst Beurfsunfähig bzw. eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festzustellen, im Gegenteil beide neigen normaler Weise dazu eher zu gut, im Sinne ihrer Auftraggeber zu begutachten. Beide Gutachten stufen mich zu 100% als AU/BU ein. Allein das Privatgutachten umfasst 21 Seiten. Es fanden verschiedene schriftliche Testfahren (Fragebögen ausfüllen) EEG und persönliches Gespräch statt. Also kein 0815 Gutachten. Der erste Rehaantrag wurde nach Aufforderung durch die KK gestellt (ohne Gutachten BEIZUFÜGEN). In der Ablehnung stand keine Reha nötig, abulante Therapie würde ausreichen. Therapie läuft aber schon 18 Monate. Weiterhin wäre meine Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet. Auch völliger Quatsch da meine Ärztin u. der MDK (Gutachten hätte die DRV anfordern können) die Erwerbsfähigkeit als stark gefährdet eingestuft haben. Im MDK Gutachten stand u. a "Nicht einmal eine Restleistung nach § X zu beschreiben", daher eindeutig AU auf Zeit." Ich wurde auch bis heute nicht zu einem Gutachter der DRV bestellt, obwohl ich diebezüglich nachgefragt habe. Die erste Reha wurde, ohne eine eigene Begutachtung einfach ebgelehnt.
Corlettoam 29.10.2008 | 07:55
Sie schreiben das Ihnen die Gutachten MDK/Berufsgnossenschaft AU und BU bestätigen. MDK schreibt : " AU auf Zeit " Das ist aber doch nicht gleichbedeutend mit EM ( Erwerbsminderung ) ! Machen Sie sich bitte die gewaltigen Unterschiede hier ganz genau bewusst. AU/BU und EM sind 2 völlig verschiedene paar Schuhe. Arbeitsunfähigkeit auf Zeit ist meilenweit von einer Erwerbsminderrung entfernt und bedingt doch nicht zwangsläufig eine EM. Und bei BU hätten Sie allenfalls einen Anspruch auf eine TEIL-EM..... Aber auch hier weicht das Prüfungsverfahren einer BU von einer privaten Versicherung , von der einer gesetzlichen RV nicht unerheblich ab. Nur weil die private zahlt, muß dies die gesetzliche RV nicht tun. Außerdem werden Fremdgutachten eben nicht in dem Maße von der RV berücksichtigt, wie es vielleicht sein sollte. Das ist nun mal eben - leider - so. Und die RV ist eben der Meinung , das eine Reha nicht notwendig ist ( da ambulant durchgeführbar ) und hält ihre Erwerbsfähigkeit für nicht gefährdet ( wie Sie ja selbst schreiben ). Sie können nur ihren Standpunkt weiter vertreten und letzlich sowohl den Widerspruch weiter verfolgen als auch dann event. gegen den zu erwartenden abgelehnten EM-Antrag Widerspruch einlegen und dann event. vors Sozialgericht gehen. Wobei ich denke, das es nicht besonders klug ist, 2 Verfahren bei der RV paralell laufen zu haben, weil diese sich doch gegenseitig blockieren bzw. zumindest die Bearbeitungszeit gewaltig nach hinten schieben können. Sie sollten sich eventuell hier fachlich-rechtliche Hilfe holen bei einem Sozialverband oder bei einem Fachanwalt. Alles Gute und viel Erfolg !
Rosannaam 29.10.2008 | 10:16
Hallo Heinz, ich möchte noch folgendes Allgemeines beitragen: 1. Beim Antrag auf eine medizinische Reha-Maßnahme wird in den allerwenigsten Fällen eine ärztliche Begutachtung vorgenommen. Das sind dann wirklich Ausnahmefälle. Was aber für die Entscheidung, ob Reha oder nicht, unerläßlich ist, ist ein MdK-Gutachten, ein ärztlicher Befundbericht, o.ä. Schließlich muß der DRV-Arzt ja seine Entscheidung aufgrund von Unterlagen treffen. 2. Ich muß ergänzend zu den Aussagen von @Corletto doch noch erwähnen, dass es NICHT ungewöhnlich ist, dass ein Rentenantragsteller NICHT ärztlich begutachtet wird. Wenn genügend aktuelle ärztl. Berichte und/oder Klinikberichte vorliegen, kommt es schon mal vor, dass keine Begutachtung mehr erfolgt, sofern diese alleine für sich schlüssig sind. Meistens ist dies dann der Fall, wenn eine wirklich schwere Erkrankung besteht (nur als Beispiel: Krebs, wobei es natürlich auch andere schwere Krankheiten gibt!). Dann wird nach "Aktenlage" entschieden, und zwar meistens zu Gunsten des Versicherten. Die Konstellation Widerspruch UND gleichzeitig Rentenantrag trägt natürlich nicht vereinfachend dazu bei, dass über den Rentenantrag schnell entschieden wird. Sie können sich doch aber jederzeit nochmals beim zuständigen Sachbearbeiter über den Sachstand erkundigen. Nicht nur über die Dauer des/der Verfahren(s), sondern SPEZIELL: WAS fehlt noch, WIE kann ich zu einer Beschleunigung beitragen, etc. Eine Auskunft darüber kann Ihnen niemand verwehren. Oder Sie übergeben die ganzen Angelegenheiten tatsächlich einem Sozialverband wie dem VdK (geringer Jahresbeitrag von ca. 45 EUR erforderlich), dem DGB o.ä. MfG Rosanna.
Corlettoam 29.10.2008 | 13:42
Ich könnte mir durchaus folgendes Szenario als Ergebnis ihrer beider Verfahren wie folgt denken : Sie bekommen im laufenden Widerspruchsverfahren jetzt doch die med. Reha genehmigt ! Der EM-Rentenantrag wird damit aber erstmal ( logischerweise ) " auf Eis " gelegt und zwar bis zur Beendigung der Reha. NACH Beendigung der Reha und vor allem aufgrund dessen Ergebnis ( der sozialmedizinschen Prognose ) , wird dann über ihren EM-Renenantrag entschieden werden !
Heinzam 30.10.2008 | 10:15
Danke für die vielen Meinungen!
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