Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Rentenversicherungsträger gehen davon aus, dass bei einem monatlichen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nicht höher als 525 Euro (bis 30.06.2017: 450 Euro) grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt ist, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird.
Sollten Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie diese Tatsache jedoch aufgrund der Mitwirkungspflichten (siehe Rentenbescheid) dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen.
Die Auffassung der Rentenversicherungsträger wurde bereits dargelegt. Selbstverständlich kann der Rentenversicherungsträger in Einzelfällen den Sachverhalt überprüfen. Auch an die Hinweispflicht, jede Beschäftigungsaufnahme dem Rentenversicherungsträger zu melden, ist zu appellieren (siehe Rentenbescheid).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.