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Experten-Antwort

EMR / Hinzuverdienst / Stundenangaben

von Jasmin Stahl18.08.2018 | 11:26
354 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, muss ich als EM-Rentner auf die gesetzlichen Stundenvorgaben beim Hinzuverdienst achten? Mit freundlichen Grüßen

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 20.08.2018 | 10:45

Die Rentenversicherungsträger gehen davon aus, dass bei einem monatlichen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nicht höher als 525 Euro (bis 30.06.2017: 450 Euro) grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt ist, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird.

Sollten Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie diese Tatsache jedoch aufgrund der Mitwirkungspflichten (siehe Rentenbescheid) dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen.

Experten-Antwortam 21.08.2018 | 08:32

Die Auffassung der Rentenversicherungsträger wurde bereits dargelegt. Selbstverständlich kann der Rentenversicherungsträger in Einzelfällen den Sachverhalt überprüfen. Auch an die Hinweispflicht, jede Beschäftigungsaufnahme dem Rentenversicherungsträger zu melden, ist zu appellieren (siehe Rentenbescheid).

9 Antworten

Schorscham 18.08.2018 | 11:38
Nein, Sie dürfen so viel und so lange arbeiten wie Sie können. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann automatisch, ob Sie weiterhin die rentenrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllen und teilt Ihnen das Ergebnis dann mit. Diese Serviceleistung ist für Sie völlig kostenlos! MfG
KSCam 18.08.2018 | 11:33
Gegenfrage: Ist jemand noch voll erwerbsgemindert, der tagtäglich durch seine Arbeit beweist, dass er noch 3 und mehr Stunden arbeiten kann? Ist jemand noch teilweise erwerbsgemindert, der tagtäglich durch seine Arbeit beweist, dass er noch 6 und mehr Stunden arbeiten kann? Ob und wie das kontrolliert wird, ist die andere Frage, ebenso ob Arbeit auf Kosten der Restgesundheit geht. In der Suchfunktion finden Sie zu diesem Themenkomplex gefühlte 100.000 Fragen und Antworten.
Fortitude one am 18.08.2018 | 11:39
Hallo Frau Stahl, auf jeden Fall! Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Die Höhe des Verdienstes ist dabei nicht relevant! Wenn Sie also mehr 15 Stunden in der Wochen arbeiten, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente aberkennen und eine teilweise EM-Rente daraus machen. Die Höhe des Verdienstes spielt wieder eine Rolle bei der Anrechnung auf die Rente. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schorscham 18.08.2018 | 11:53
Zitat von Fortitude one anzeigen
Ach so? Ein mal pro Woche 8 Stunden und einmal pro Woche 7 Stunden sind also nicht rentenschädlich? Da ist der Gesetzgeber aber ganz anderer Meinung. Der behauptet nämlich, dass die tägliche Arbeitzeit UNTER drei Stunden liegen muss und nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. (Beispielsweise dann, wenn (angeblich) auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet wird...) MfG
Feliam 20.08.2018 | 08:38
Schorscham 20.08.2018 | 12:18
....trotzdem sind jederzeit Überprüfungen bezüglich der tatsächlichen Arbeitszeit möglich. Warum sollte das wohl nicht so sein? MfG
W*lfgangam 20.08.2018 | 19:17
Kosten-/Nutzeneffekt etwa? ...und damit auch Entzug der Beitragseinzahlungen zu Lasten aller Versicherten für ein paar 'krumme' Fälle. Warum wohl wurden die Einkommensermittlungen bei volljährigen Halb-/Vollwaisenrenten gekippt? ...weil sich der Verwaltungsaufwand schlicht nicht lohnt ./. die paar Kürzungs-EUR dieser Rente. Nicht umsonst gibt es dafür für EM-Renten genauso eine rote Linie - das Einkommen, mit einem zeitlichen Limit, das in dieser Region schlicht unterstellt wird, weil real gar nicht mehr Zeitaufwand möglich ist (wie reden hier von einer regelmäßigen/arbeitsmarktgerechten Beschäftigung an 5 Tagen in der Woche). Gehen Sie vom Mindestlohn aus, liegen die 525 EUR noch locker in der möglichen Std.Zahl dadrunter ...da macht es schlicht keinen Sinn, da ein Heer von Sachbearbeitern/Gutachtern in Prüfungsaktionismus zu versetzen, um dann einen von 100 am Marktplatz an den Pranger zu stellen. Bei Verwaltungskosten von nur 1000 EUR * 100 Überprüfungen ist die Einnahmeseite DRV um 1 Mio gesunken ...super, dafür zahlen wir diesem schwarzen Schaf seine EM-Rente von 1000 EUR doch gern noch 100 Jahre weiter – und bis dahin darf sich der liebe Schorsch bei diese Frage genauso gerne mahnend dazu äußern ;-) Er hat ja grundsätzlich Recht, aber die Verhältnismäßigkeit ist vorrangig. Gruß w.
Schorscham 20.08.2018 | 19:28
Zitat von W*lfgang anzeigen
Und was ändert Ihre Feststellung an der Tatsache, dass Überprüfungen JEDERZEIT MÖGLICH sind? Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass es in der Vergangenheit noch nie individuelle Überprüfungen der tatsächlichen Arbeitszeiten gegeben hat? Schwarzmalereien nützen nichts. Schönfärbereien aber auch nicht. MfG
DRVam 20.08.2018 | 20:20
Letztendlich sind alle Beschäftigungsaufnahmen dem Rententräger zu melden. Wer dann meint, seine durch den sozialmedizinischen Dienst vorgegebene Stundenzahl überschreiten zu müssen, macht das eben auf eigenes Risiko. Das kann gutgehen oder auch nicht. Falls nicht, braucht der oder diejenige aber nicht rumzujammern, wenn es bezüglich der Weitergewährung der EM-Rente Probleme gibt. Jeder ist selber seines Glückes Schmied!
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