Hallo Eric,
auf „den ersten Blick“ dürften bei Ihnen keine Änderungen bei Umwandlung der EMR in die Altersrente zu erwarten sein. Der „Teufel“ steckt aber bekanntlich im Detail. Und da mir die Details in Ihrem Fall nicht bekannt sind und auch im Rahmen dieses Forums nicht alle geklärt werden können, empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort kann man besser und konkreter auf Ihre persönlichen Umstände eingehen und die notwendigen Schlüsse daraus ziehen.
Die „neuen Rentengesetze“ dürften bei Ihnen im Übrigen keinen die Entscheidung zum Zeitpunkt der Umwandlung der EMR in eine Altersrente beeinflussenden Einfluss haben, da sie von diesen ohnehin nur betroffen wären, wenn bei Ihnen entsprechende Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind (Stichwort Mütterrente). Hier würden Sie dann aber auch unabhängig von der Rentenart oder dem Zeitpunkt der Umwandlung der Rente profitieren.