Die Agentur für Arbeit hat das Recht, leistungsgeminderte Bezieher von Arbeitslosengeld aufzufordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Reha-Maßnahme) zu stellen. Diese Maßnahme wird bei Ihnen offenbar derzeit durchgeführt.
War diese Maßnahme nicht erfolgreich, d.h. Ihre Erwerbsminderung konnte nicht verhindert oder beseitigt werden, so gilt bereits der Antrag auf Arbeitslosengeld kraft Gesetzes als Rentenantrag. Die Agentur für Arbeit darf Ihnen dann das Arbeitslosengeld einstellen, sobald der Rentenversicherungsträger über das Vorliegen einer Erwerbsminderung entschieden hat.