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Experten-Antwort

EMR seit 10 Jahren... ab wann Altersrente?

von Heidelinde12.12.2017 | 21:04
604 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe seit 10 Jahren volle EMR (Jahrgang 11/1955) Habe 36 Berufsjahre ohne Unterbrechung gearbeitet. Meine EMR ist befristet bis 02/2021. Ab wann würde dann meine Altersrente beginnen? Meine Berechnung ist: 65 und 9 Monate. Demnach fehlen mir 5 Monate, da ja die EMR im Februar 2021 ausläuft. Müsste ich dann noch 1x eine Verlängerung für 5 Monate beantragen? Wann könnte ich frühestens die Altersrente beantragen? Noch ist Zeit, aber da ich ein 'Angstpatient' bin, beschäftigt mich schon heute diese Frage... Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidelinde,

der umfassenden Antwort von „W*lfgang“ kann ich mich hier nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 12.12.2017 | 21:53
Hallo Heidelinde, 65 + 9 ist Ihre Regelaltersgrenze. Aufgrund Ihrer mehr als 35 zurückgelegten Versicherungsjahre + Rentenbezugszeit könnten Sie bereits mit 63 in die Altersrente 'für langjährig Versicherte' wechseln, oder bei Schwerbehinderteneigenschaft (GdB 50) sogar schon ab 60 + 9 in die Altersrente 'für schwerbehinderte Menschen'. Die Höhe der Altersrente wird sich eher nicht ändern, grundsätzlich wird er alte Betrag nur unter neuem Namen gezahlt, kleiner wird die Altersrente nicht, mehr ist eher nicht zu erwarten. Vor dem Auslaufen der Befristung der EM-Rente müssen Sie keine Bange haben, ein neuer Weiterzahlungsantrag ist überflüssig, da wird gleich ein Altersrentenantrag gestellt, der auch schon/spätestens zum 01.12.2018 (63 Jahre alt) möglich ist. Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, geht das schon jetzt ...springen Sie mal demnächst in eine örtliche Beratungsstelle rein, um das auszuloten - keine 'Angst', die beißen nicht ...irgendwann müssen Sie da sowieso dort wieder hin :-) Nebenbei, ich habe einige 'Kunden' mit Angststörungen mit wiederholenden Kontakten - da baut sich über die Jahre ein Vertrauensverhältnis auf, weil man sich einfach kennt und dann auch schlichte 'Bürokratie' einfach genutzt wird, sich da auf den richtigen Weg leiten zu lassen und angebotene Hilfe gerne annimmt. Wenn Sie dieser Gang zum Amt allerdings doch erheblich überfordern sollte, können Sie auch eine Vertrauensperson mit entsprechenden Vollmachten ausstatten, um das/die Rente für Sie zu regeln. Gruß w.
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