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Experten-Antwort

EMR Vorgehensweise Verlängerung

von Karl-Friedrich Schulz21.08.2020 | 08:45
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forumsmitglieder, liebes Expertenteam, ich beziehe eine bis April 21 befristete erstmalige EMR. Des Weiteren habe ich ein daraus noch ruhendes Arbeitsverhältnis, bin Bj. 62, dauerhafte psychosomatisch bedingte 50% SB, und 40 ununterbrochene Beschäftigungsjahre. Nun zu meinen Fragen: 1. Ich dachte es wird immer im Juli die Hinzuverdienstgeschichte überprüft. Hatte ich zwar nicht, aber kommt da noch was? 2. Wann, weil das erste Mal, am besten , auch in Bezug Corona Verzögerung, einen Antrag auf Verlängerung stellen? 3. Was gilt parallel zu beachten? (Bei Verzögerung oder Ablehnung mit Einspruch)....Arbeitsamtmeldung, Arbeitgeber unterrichten, Weiter krankschreiben lassen oder nicht,....oder oder. Ich wäre für jede Hilfe bei diesen Fragen sehr dankbar. Man(n) möchte es ja richtig machen. Vielleicht (oder bestimmt) hat eine(r) ja schon ein paar Tipps für das richtige Vorgehen um evtl. Zeiten zu sparen und nicht ins Leere zu laufen. Vielen Dank und ein schönes WE. LG K-F

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-Friedrich Schulz,

den Ausführungen von AhA wird zugestimmt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

AhAam 21.08.2020 | 09:21
Zu 1.) Wenn Sie keinen Hinzuverdienst haben, wird auch nichts überprüft Zu 2.) Aktuell sind so ca. 5-6 Monate vor Ende der EMR zu empfehlen den Antrag auf Verlängerung zu stellen Zu 3.) Darüber sollten Sie sich ca. 1 Monat vor Ablauf der EMR Gedanken machen. Jetzt ist das absolut nicht notwendig und sie könnten auch nichts weiter unternehmen.
Studentam 21.08.2020 | 09:50
Ergänzend zu Punkt 3 möchte ich sagen, dass es angebracht ist nicht erst 1 Monat vor Auslaufen der befristeten Rente die entsprechenden Stellen zu informieren. Insbesondere wenn Sie noch einen Anspruch auf ALG1 haben. Damit eine übergangslose Zahlung erfolgen kann. Denn auch das Arbeitsamt wird ggf ihre Erwerbsfähigkeit prüfen wollen, im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Das heißt Beauftragung ärztlicher Dienst und das alles dauert auch seine Zeit. Ein wichtiger Hinweis, wenn Sie vor der EM Rente bspw im Rahmen der Nahtlosigkeit AlG1 erhalten haben, dann wurde bei Ihnen eine unter 15 h wöchentliche EM durch das Arbeitsamt festgestellt. Diese entfällt NICHT durch das Ende der EM der DRV. Die Feststellungen des Arbeitsamtes sind unabhängig von denen der DRV. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass das Arbeitsamt ALG1 pauschal mit der Begründung ablehnt, die EM Rente und damit die Feststellung der EM ist ausgelaufen. Das ist aber schlicht falsch, sofern Sie eine gegenteilige Feststellung des Arbeitsamtes haben. Die Feststellungen der DRV haben keinen Einfluss auf die des Arbeitsamtes. Das ist immer wieder Teil von Rechtsstreitigkeiten die das Arbeitsamt regelmässig mit wehenden Fahnen verliert. Dem Arbeitgeber muss erst bei auslaufender EM eine Krankschrift übersandt werden, achten Sie aber darauf, dass Sie sich am ersten Tag nach Ende der EM krank melden müssen z B telefonisch.
AhAam 21.08.2020 | 11:42
Zitat von Student anzeigenausblenden
Das ist ja mal totaler Quatsch! Die Zahlung von ALG darf nicht von einer ggf. austehenden Prüfung des ärztlichen Dienstes abhängig gemacht werden. Darüber hinaus wird ALG nachschüssig gezahlt. Sollte der TE sich also 1 Monat vor Ende der EMR bei der AfA melden, haben die 2 Monate zur Bearbeitung des ALG-Antrages Zeit ;-) Als Student sollten Sie besser noch ein paar Semester dran hängen!
Siehe hieram 21.08.2020 | 15:03
Zum Thema Krankengeldanspruch nach EM-Rente finden Sie in diesem Beitrag aus April 2020 für Sie weiterführende Antworten https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/volle-e… Und wegen evtl. Hartz-IV-Anspruch, der auch trotz Eigenheim, Auto und schuldenfrei nicht von vornherein ausgeschlossen ist, wenn die laufenden Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht reichen, gibt es einige gute Hartz-IV-Foren. Einfach mal googeln.
Karl-Friedricham 21.08.2020 | 13:39
Hallo zusammen, danke erstmal für die Ausführungen. Nochmals hierzu: -Ich habe noch nie ALG 1 oder 2 erhalten. Bin aus dem vollen 40 jährigen Erwerbsleben nach 4 monatigem Krankengeldbezug in die befristete volle EMR rein. -Krankenkasse sagt, kein Anspruch mehr auf KG, obwohl erst 4 Monate bezogen, da länger als 24 Monate nicht erwerbsfähig und in KVdR ohne Bezugsanspruch. Das würde an die Zeit angerechnet und somit länger als 72Wochen. -AG sagt sie hätten bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung innerhalb der letzten 3 Jahre gehabt. Wie verhält sich das Arbeitsamt, wenn weiter krankgeschrieben und somit nicht zu vermitteln? Besonders in Bezug eines ruhenden Arbeitsverhältnisses welches nicht aufgenommen werden kann? ALG 2 kommt wohl mit einem neuen Auto, schuldenfreiheit und einem bezahlten geerbten Haus auch nicht in Frage. Hinzu kommt noch, das die Krankenkasse sagt, wenn keinerlei Leistungen in meine Richtung fließen, muss ich unsere Familienversicherung selber tragen mit rund 250€. Das wär dann der Supergau....da bleibt ja wirklich nur der Gang zum Fachanwalt, dass steht man doch alleine gar nicht durch. Gott sei Dank hab ich noch meine 30 Jahre alte Rechtsschutzversicherung, die ich bis dato noch nicht brauchte für den Fall aller Fälle. Vielleicht wird sie ja auch verlängert.... Mit freundlichen Grüßen K-F
Karl-Friedricham 21.08.2020 | 15:30
......Wie nahe sind Sie denn an einer Altersrente? Schwerbehinderung? 35 Jahre Wartezeit erfüllt? Dann würde die EM-Rente umgewandelt.
-Frühester SB-Rentenbeginn 02/24 .....also noch lange hin -SB 50% -40 Jahre durchgehend gearbeitet Mit freundlichen Grüßen K-F
Guntheram 21.08.2020 | 15:19
Zitat von Karl-Friedrich anzeigenausblenden
Die Zauberworte beim Alg 2 lauten Vermögen und Angemessenheit. Auto, Haus und Geld dürfen Sie haben, allerdings nur in bestimmten Maße. Stellen Sie aber einen Verlängerungsantrag für die EM-Rente, dann kommen derartige Überlegungen erst gar nicht auf den Tisch. Wie nahe sind Sie denn an einer Altersrente? Schwerbehinderung? 35 Jahre Wartezeit erfüllt? Dann würde die EM-Rente umgewandelt.
Guntheram 21.08.2020 | 18:06
......Wie nahe sind Sie denn an einer Altersrente? Schwerbehinderung? 35 Jahre Wartezeit erfüllt? Dann würde die EM-Rente umgewandelt.
-Frühester SB-Rentenbeginn 02/24 .....also noch lange hin -SB 50% -40 Jahre durchgehend gearbeitet Mit freundlichen Grüßen K-F
Mein Fehler, hatte das Bj. überlesen und die 62 für Ihr Alter gehalten. Aber 2024 ist nun auch nicht mehr so lange hin :-)
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