Sobald die Krankenkasse bekannt gibt, in welcher Höhe sich der Erstattungsanspruch für zurückliegende Zeiträume beläuft, Kann der Rentenversicherungsträger die Nachzahlung abrechnen. Der verbleibende Nachzahlungsbetrag wird Ihnen dann umgehend überwiesen. Damit wird sich die Zahlungslücke in Grenzen halten.