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Ende der Krankengeldzahlung

von Marita10.11.2008 | 11:25
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Ich habe Ende Oktober einen Rentenbescheid wegen 100% Erwerbsminderung erhalten. Dieser gilt rückwirkend zum 01.05.2008. Gleichzeitig wurde beschieden, daß mir Krankengeld bis zum 30.11.2008 gezahlt wird und die ewrste Rentenzahlung im Januar 2009 für Dezember 2008 erfolgt. Die Krankenkasse zahlt mir aber seit Oktober kein Geld mehr, weil meine Rente rückwirkend zum 01.05.2008 bewilligt wurde. Wovon soll ich jetzt drei Monate leben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sobald die Krankenkasse bekannt gibt, in welcher Höhe sich der Erstattungsanspruch für zurückliegende Zeiträume beläuft, Kann der Rentenversicherungsträger die Nachzahlung abrechnen. Der verbleibende Nachzahlungsbetrag wird Ihnen dann umgehend überwiesen. Damit wird sich die Zahlungslücke in Grenzen halten.

4 Antworten

Corlettoam 10.11.2008 | 11:45
Leider sind die gemachten Angaben etwas unklar bzw. widersprüchlich. Normalerweise stellt die Krankenkasse SOFORT und korrekterweise die Zahlung von Krankengeld ein, sobald der Rentenbescheid bei der KK vorliegt bzw. dort bekannt wird. Sie bekommen aber doch - wie Sie selber schreiben - bis 30.11. Krankengeld . Reichen Sie doch zu diesem Termin ihren Krankengeldauszahlschein bei der Krankenkasse ein , dann bekommen Sie doch Anfang Dezember für November noch ihr Krankengeld. Verstehe ihr Problem jetzt nicht. Rentenzahlung für Dezember 08 erfolgt am 31.12.08 - nicht im Januar 2009 ! Außerdem wird KK-Geld mit der Rente dann ab Rentenbewilligung 1.5.08 verrechnet . Ist die Rentenachzahlung höher als Ihr Krankengeld bekommen also nicht nur ihre erste Rente per 31.12. sondern eventuell auch noch eine Nachzahlung. Im anderen Fall ( KK-Geld höher als Rente ) müssen Sie allerdings nichts zurück zahlen. Sehe hier also keine Zahlungspause von 3 Monaten wie Sie schreiben, sondern gar keine ...
Rosannaam 10.11.2008 | 11:56
Hallo Marita, im Rentenbescheid von Ende Oktober ist doch sicherlich aufgeführt, dass die RentenNACHZAHLUNG vom 01.05.2008 bis 30.11.2008 wegen dem Erstattungsanspruch dritter Stellen (hier: Krankenkasse) vorläufig einbehalten wird und die laufende Rentenzahlung im Dezember 2008 beginnt. Die KK macht auf die Rentennachzahlung nun ihren Erstattungsanspruch bis Ende der Leistung (Ende September?) geltend, und zwar NUR in Höhe der Rente! Die Rente ab Oktober bzw. ab dem Zeitpunkt der Einstellung des Krankengeldes bis November 2008 wird Ihnen dann von der DRV als Einmalzahlung angewiesen! Wenn die KK umgehend ihren Erstattungsanspruch der DRV mitteilt, könnten Sie noch im November mit dieser Zahlung rechnen. Die Rente FÜR Dezember 2008 erhalten Sie Ende Dezember (nicht im Januar 2009!) = nachschüssig gezahlte Rente am Ende des Monats FÜR diesen Monat. MfG Rosanna.
Maritaam 11.11.2008 | 11:25
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ist es wirklich so, dass die Krankenkasse mit der Rentenversicherung nur in Höhe der Rente abrechnet? Dann wird mir vieles klarer. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Rosannaam 11.11.2008 | 11:52
Ja, 100 %ig! Das über die Rente hinausgehende Krankengeld wird NICHT zurückgefordert.
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