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Ende einer Lehrzeit (für die Rentenberechnung)

von Hermann O11.06.2015 | 14:36
1219 Ansichten
3 Antworten

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Habe folgende Frage: Wann ist im Sinne der Rente eine Lehre, Berufsausbildung, beendet? Folgende Daten: letzte schriftliche Prüfung: 14. Juli letzte mündliche Prüfung: 24. Juli Aushändigung Prüfungszeugnis: 14. August "offizieller" Lehrvertrag: Ende der Lehre = 31. August Bis zu welchem Zeitpunkt ist ein Kennzeichnung und Bewertung der Pflichtbeiträge mit "berufliche Ausbildung" rechtlich möglich? Wenn möglich, wäre es schön, wenn eine entsprecehnde Fundstelle z.B. in den RAA genannt werden kann. Danke für Infos!

3 Antworten

-/-am 12.06.2015 | 07:11
Da ist nicht die RAA, sondern das Berufsbildungsgesetz einschlägig.
-am 12.06.2015 | 13:23
Hallo -/-, die RAA enthält den Hinweis, dass das Berufsbildungsgesetz Anwendung findet und verweist auch auf die einschlägigen Paragrafen. Da die RAA ausführlicher ist als der reine Gesetzestext des Berufsbildungsgesetzes, empfehlen wir den Blick in die RAA. Z. B. enthält die RAA auch eine Fallgestaltung, die im Berufsbildungsgesetz nicht geregelt ist.
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