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Experten-Antwort

Enteltpunkte (Ost)

von Senator14.12.2016 | 19:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Während der Freistellungsphase im Blockmodell meiner Altersteilzeit zog die Konzernzentrale meines AG von Berlin Ost nach Berlin West. Meine Arbeit verrichtetet ich immer im Osten und erhielt dafür auch richtiger weise Entgeltpunkte ( Ost). Während der Freistellung , die ich an meinem Wohnsitz in Dresden verbrachte, wurden mir nun aufgrund des Umzugs Entgeltpunkte anstatt Entgeltpunkte ( Ost) bewilligt. Mein AG behauptet, dazu wäre er verpflichtet aufgrund einer Betriebsprüfung . Er kreuzte daher auf der SV -Meldung nicht Ost sondern West an. Die DRV möchte daher, dass ich meinen Widerspruch , indem ich wegen der Höherbewertung um Korrektur in EP (Ost) bat, zurücknehme. Wie ist die Rechtslage ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gem. §254d SGB VI erfolgte eine korrekte Meldung zur Sozialversicherung durch Ihren Arbeitgeber.

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11 Antworten

zeldaam 15.12.2016 | 19:41
Sehr geehrte Experten, überprüfen Sie bitte Ihre Antwort bzw. Ihre Rechtsauffassung. Sie schreiben: „Gem. §254d SGB VI erfolgte eine korrekte Meldung zur Sozialversicherung durch Ihren Arbeitgeber." Nach § 254 d SGB VI gemeldete Arbeitsentgelte sind doch Entgelte des Beitrittsgebietes ??? Nach Aussage des TE hat der Arbeitgeber jedoch Entgelte West gemeldet. Nach meiner Auffassung liegt hier in der Freistellungsphase weiterhin eine Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor, daher sind Entgelte (Ost) zugrundezulegen, incl. Hochwertung und aktuellem Rentenwert (Ost). Ob eine Beschäftigung im Beitrittsgebiet oder im übrigen Bundesgebiet vorliegt , bestimmt sich nach dem Beschäftigungsort. Insofern knüpft z.B. § 228 a SGB VI auch an § 9 SGB IV an. Danach ist der tatsächliche Beschäftigungsort maßgebend. Der TE hat seine Beschäftigung während der Arbeitsphase der ATZ im Beitrittsgebiet ausgeübt und hier auch die Arbeitsentgelte erzielt bzw. angespart, die ihm z.T erst während der Freistellungsphase ausgezahlt werden . Danach gilt nach § 9 Absatz 1 SGB IV als Beschäftigungsort der tatsächliche Ort, an dem die Beschäftigung ausgeübt wird, mithin im Beitrittsgebiet. Der Unternehmenssitz ist nur in den Fällen maßgebend , sofern keine fester Beschäftigungsort vorliegt (§ 9 Absatz 5 SGB IV). Während der Freistellungsphase gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend, vgl. auch RAA zu § 1 R.2.11 „Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeit besteht grundsätzlich Versicherungspflicht gemäß § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Die Versicherungspflicht erstreckt sich damit ebenso auf Zeiten, für die der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt ist. Auch bei diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit hat gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AtG >>(AtG § 2 G0) eine fortlaufende, regelmäßige Zahlung des Arbeitsentgelts und des Aufstockungsbetrages zu erfolgen. In derartigen Fällen erstreckt sich die Beschäftigung während der Altersteilzeitarbeit auf den gesamten Zeitraum, für den Altersteilzeitarbeit vereinbart worden ist. „ Der TE hat somit im Blockmodell während der Arbeitsphase bereits Arbeitsleistungen erbracht und hierfür Arbeitsentgelt erzielt, welches jedoch erst während der Freistellungsphase ausgezahlt wird. Dementsprechend ist m.E. auch während der Passivphase weiterhin von einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet auszugehen, einzige Besonderheit ist hier die Freistellung von der Arbeitsleistung, da diese bereits während der Aktivphase erbracht wurde. Lassen Sie mich diese Auffassung an zwei Abwandlungen verdeutlichen: 1. Hätte der Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz bereits während der Aktivphase der ATZ des TE verlegt, so würde weiterhin der Ort der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung als Beschäftigungsort gelten, es lägen somit weiterhin Beiträge aufgrund einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor → Entgeltpunkt (Ost). Warum sollte mit Beginn der Passivphase auf einmal eine Beschäftigung im übrigen Bundesgebiet vorliegen ? 2. Noch deutlicher wird es, wenn der TE für seine ATZ nicht das Blockmodell (Aktiv- und Passivphase), sondern ein kontinuierliches Arbeitsmodell (Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit) gewählt hätte. Dann würde für die gesamte Zeit der ATZ eine Beschäftigung mit einem Beschäftigungsort im Beitrittsgebiet vorliegen. Auch hier wäre der Ort des Unternehmenssitzes nicht relevant, sofern die Beschäftigung tatsächlich im Beitrittsgebiet ausgeübt wurde. Der TE hätte in diesem Fall die gleiche Arbeitsleistung erbracht und Arbeitsentgelte in gleicher Höhe erzielt wie beim Blockmodell. M.E. kann sich somit kein Unterschied bei der Beurteilung der Beschäftigung und der erzielten Arbeitsentgelte ergeben , die ggf. sogar während beider Phasen nach einem Tarifvertrag (Ost) gezahlt wurden. @Senator: Ich würde Ihnen empfehlen, Ihren Widerspruch nicht zurückzunehmen. Zwar spielt Ihr Wohnort im Beitrittsgebiet (Dresden) für die Beurteilung keine Rolle, einzig wichtig ist, ob sich Ihre Tätigkeitsstätte in den neuen Bundesländern befand. Ggf. währe nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid durch ein Sozialgericht zu klären, ob während Ihrer Freistellungsphase eine Beschäftigung im Beitrittsgebiet vorlag. Ferner könnten Sie sich von Ihrem Arbeitgeber sich eine Kopie der Teile des Bescheides aus der Betriebsprüfung zusenden lassen, aus denen die Verpflichtung zur Meldung „West“ hervorgeht. Die dortige Argumentation könnte weitere Hinweise geben. Als weitere Argumentationshilfe: Die DRV Nord als Arbeitgeber hat Standorte in den alten Bundesländern (Hamburg und Lübeck) als auch in den neuen Bundesländern (Neubrandenburg). Der Hauptsitz befindet sich in Lübeck. Während der aktiven Tätigkeit am Standort Neubrandenburg liegt eine Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor → Entgeltpunkte (Ost) nach Hochwertung . Geht ein dortiger Mitarbeiter in eine Passivphase einer ATZ, liegen ab diesem Zeitpunkt doch keine Entgelte / Beschäftigung in den alten Bundesländern vor oder ??? MfG zelda
Total unverständlicham 16.12.2016 | 14:47
Das verstehe ich nicht!!!!! ?????? Da ist ein Ostdeutscher anscheinend strikt dagegen, daß seine Rentenansprüche nach Westregeln / Westentgeltpunkten anerkannt werden und hat dagegen sogar Widerspruch eingelegt, er besteht auf Anerkennung der Ostregeln / Ostentgeltpunkte. Ich dachte immer, daß die Westrenten höher als die Ostrenten sind. Soweit ich informiert bin, wird doch auch schon seit vielen Jahren von vielen Ostdeutschen die Angleichung der Ost- an die Westrenten gefordert und dies ist von der Politik auch vorgesehen ( irgendwann, bald ???) Frage: Warum besteht also ein Ostdeutscher von sich aus auf einer Ostrente und ist damit freiwillig mit einer geringeren Rente zufrieden ??? Für mich nicht zu verstehen, nicht nachvollziehbar! Oder übersehe ich etwas ????
jonnyam 16.12.2016 | 14:20
zelda ist Spitze meint jedenfalls Jonny
jonnyam 16.12.2016 | 15:37
Es gibt viele, die finden das Total Unverständlich. Die verstehen aber auch nichts davon. Nur ganz Pfiffige, wissen, dass bei gleich hohem Verdienst im Osten und Westen am Ende für die Beschäftigung im Osten mehr herauskommt als im Westen. Deshalb gibt es ja auch bestimmte Gruppen, die die Angleichung nicht wollen, weil sie dadurch nicht mehr so gut fahren. Beispiel: Jahresverdienst Ost oder West in 2015 = 35363 € Für den Ost-Verdienst werden Entgeltpunkte aus 35363 * 1,1502 (Hochwertungsfaktor), also aus 40674,52 errechnet, in dem sie durch das Durchschnittsentgelt (hier auch wieder 35363) geteilt werden. Das ergibt dann 1,1502 Entgeltpunkte (Ost) + aktueller Rentenwert (Ost) von z.Zt. 28,66 € ergibt eine monatliche Regelaltersrente von 32,96 € Für den West-Verdienst werden die Entgeltpunkte aus dem nicht hochzurechnenden 35363 / Durchschnittsentgelt 35363 ermittelt, also 1,0000 Entgeltpunkte. Und dafür gibt es mit dem aktuellen Rentenwert (West) von 30,45 dann auch 30,45. Das sind für den Osten 2,51 € mehr. Frage an @Total unverständlich: Wollen Sie jetzt unter dem Pseudonym @Verständlich noch weitere Infos? fragt mal Jonny
Total unverständlicham 16.12.2016 | 17:10
@ jonny nein, trotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen und die "Aufklärung" Für mich bleibt das nach wie vor "TOTAL UNVERSTÄNDLICH" Warum und aus welchem Grund werden hier Ostdeutsche bevorzugt und Westdeutsche benachteiligt und betrogen ???? Es war, ist und bleibt eine ungeheuerliche Ungerechtigkeit ( milde formiert). Und das schlimmste ist, daß die Politik diese S-------- geschafffen hat und seit nunmehr 26 Jahren nichts daran ändert oder beseitigt!!!! Ganz ehrlich: Daß dies alles für mich" total unverständlich" ist, heißt aber nicht, daß mir dieser Sachverhalt "total unbekannt" ist. Was mich aber immer wieder wundert, daß dieses "Problem" die meisten Westrentner anscheinend wenig berührt oder interessiert, es gibt wie ersichtlich kaum Reaktionen oder Wortmeldungen. Und das ist für mich noch "total unverständlicher".
Total unverständlicham 17.12.2016 | 10:00
Einige Politiker / Abgeordnete ( auch aus dem Osten) wissen schon ganz genau, warum sie sich mit der sogenannten Rentenangleichung Ost an West soviel Zeit lassen. Dann müßte nämlich dieser unselige Hochwertungsfaktor entfallen, was automatisch zu einer Kürzung der Ostrenten führen würde. So läßt man sich Zeit, betreibt weiter dieses unsaubere Spiel ( bevorzugt Ostrentner und benachteiligt Westrentner) und gesteht dem Ostrentner weiterhin jedes Jahr überproportionale Rentenerhöhungen zu, bis die Entgeltpunkte in Ost und West identisch sind. Was dann ? Dann ist der Unterschied zwischen Ost- und Westrenten noch höher, selbstverständlich zu Gunsten der Ostrenten. Entfällt dann der Hochwertungsfaktor? Werden die Ostrenten damit endlich den Westrenten angepaßt, nämlich GEKÜRZT!!!! ?????? Preisfrage: Wie erkläre ich heute einem 30- jährigen Arbeitnehmer aus Stuttgart, warum ein ebenfalls 30-jähriger Arbeitnehmer aus Jena bei gleichem Einkommen und gleichen RV-Beitragszahlungen später bei Renteneintritt mit 67 ???? Jahren aus heutiger Sicht eine höhere Rente bekommen wird ???? Aus welchem Grund ???? Ich glaube nicht, daß es dafür gute stichhaltige logische sachliche Argumente gibt . Das wars.
jonnyam 16.12.2016 | 19:14
Dies ist ja kein Forum für politische Meinungen. Aber Fakten sind vielleicht angebracht, um die aus dem Tal der Ahnungslosen (jetzt offenbar im Westen) aufzuklären: Wer in den neuen Bundesländern in 2015 Höchstbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Ost) = 62400 € und damit 11668,80 an Beiträgen zusammen mit seinem Arbeitgeber gezahlt hat, erhält dafür 2,0296 Entgeltpunkte (Ost), die eine monatliche Regelaltersrente von 58,17 € erbringen. Um eine ebenso hohe monatliche Regelaltersrente im Westen zu erlangen, müssen 1,9103 Entgeltpunkte (West) erworben werden. Das entspricht einem Verdienst von 67553,94 € bzw. Beiträgen in Höhe von 12632,59 €, also 963,79 € mehr. Abgeordnete aus den neuen Bundesländern, die sich gegen eine Rentenangleichung sträuben, können sich glücklich schätzen, dass sie nicht den echten Ossi’s aus Aurich erklären müssen, warum ihre Beiträge weniger Wert sein sollen als die Beiträge aus ihren Wahlkreisen.
W*lfgangam 17.12.2016 | 14:59
Zitat von Total unverständlich anzeigenausblenden
Total unverständlich schrieb

Vorab: Wolfgang, vielen Dank für den sachlichen Kommentar

"wer im Osten erzielt schon West-Entgelt?"

viele, viele ( ich weiß das aus langjähriger eigener Erfahrung)

Und wenn es so wäre, dann wäre das noch lange kein Grund, hier Unterschiede zu machen und andere Bewertungsgrundlagen zuschaffen und damit generell eine Gruppe Arbeitnehmer - die Westdeutschen -zu benachteiligen!! Die sind nicht daran schuld.

Übrigens: Wieso bekommen die Arbeitnehmer im Hunsrück, Hocheifel, Bay. Wald, Bremen etc. nicht auch diesen Hochwertungsfaktor? Auf sie trifft das gleiche zu, ihre Einkommen / Beitragszahlungen liegen nicht auf dem Niveau von Frankfurt, München, Hamburg, auch sie hätten das gleiche Anrecht !

Sorry, aber es sind immer die gleichen - falschen - Argumente, die in diesem Zusammenhang von Nicht-Betroffenenen gebracht werden.

Hat denn nicht der kleine Fassenachter Nobbi schon vor Jahren kraft seines Amtes bestätigt, daß jeder die Rente bekommt, für die er bezahlt hat?

Und wäre es nicht sauber, fair und angebracht, gleiches Recht für alle????? Zumindest in einem Staat, der sich freiheitlich, demokratisch und an westlichen Grundsätzen orientiert bezeichnet??

Ok, ich weiß, es bringt nichts, ertragen wir weiterhin die Ungerechtigkeiten dieses ---- Politik!

Aber-- mich ärgert es trotzdem immer wieder, wenn ich daran erinnert werde.

Obwohl ich selbst davon nicht so stark davon betroffen bin. Denn ich gehöre zu den Leuten, die vorgesorgt haben, ja, ich konnte es und habe es auch getan.

Und ---- das ist nicht mehr das Deutschland der 1970 / 1980 Jahre, das ist zwischenzeitlich ein anderes nicht besseres Land!!!!!!

Hallo Total uverständlich, Sie verkennen dabei eins: wer im Osten erzielt schon West-Entgelt? ...ein sehr überschaubarer Personenkreis - deswegen gibt es immer noch die Aufwertung für Ost-Entgelte, um sie an West-Niveau anzugleichen. Dass dabei rentenmathematisch einige/wenige bevorzugt werden, die tatsächlich bereits auf West-Niveau Einkommen haben/und zusätzlich aufgewertet werden, ist der 'unstrukturierten' Gesetzeslage geschuldet - deswegen auch so einige 'Ostverdiener' auf Westniveau etwas Beklemmungen haben, wenn sie ob der 'Angleichung' ein paar lausige einstellige EUR/mtl. 'verlieren' sollten - Minibeträge/Scheinargumente in meinen Augen. Zum Mitlesen für Sie: es geht hier nur um Beträge auf dem Niveau von 1-3 Zigarettenschachteln im Monat ...Fühlen Sie sich deswegen immer noch betrogen? Jedoch, das 'Problem' als solches ist Sache der Politik, das aufzulösen - hat Sie schließlich selbst 'verbockt ;-) Gruß w.
Total unverständlicham 17.12.2016 | 17:34
Vorab: Wolfgang, vielen Dank für den sachlichen Kommentar "wer im Osten erzielt schon West-Entgelt?" viele, viele ( ich weiß das aus langjähriger eigener Erfahrung) Und wenn es so wäre, dann wäre das noch lange kein Grund, hier Unterschiede zu machen und andere Bewertungsgrundlagen zuschaffen und damit generell eine Gruppe Arbeitnehmer - die Westdeutschen -zu benachteiligen!! Die sind nicht daran schuld. Übrigens: Wieso bekommen die Arbeitnehmer im Hunsrück, Hocheifel, Bay. Wald, Bremen etc. nicht auch diesen Hochwertungsfaktor? Auf sie trifft das gleiche zu, ihre Einkommen / Beitragszahlungen liegen nicht auf dem Niveau von Frankfurt, München, Hamburg, auch sie hätten das gleiche Anrecht ! Sorry, aber es sind immer die gleichen - falschen - Argumente, die in diesem Zusammenhang von Nicht-Betroffenenen gebracht werden. Hat denn nicht der kleine Fassenachter Nobbi schon vor Jahren kraft seines Amtes bestätigt, daß jeder die Rente bekommt, für die er bezahlt hat? Und wäre es nicht sauber, fair und angebracht, gleiches Recht für alle????? Zumindest in einem Staat, der sich freiheitlich, demokratisch und an westlichen Grundsätzen orientiert bezeichnet?? Ok, ich weiß, es bringt nichts, ertragen wir weiterhin die Ungerechtigkeiten dieses ---- Politik! Aber-- mich ärgert es trotzdem immer wieder, wenn ich daran erinnert werde. Obwohl ich selbst davon nicht so stark davon betroffen bin. Denn ich gehöre zu den Leuten, die vorgesorgt haben, ja, ich konnte es und habe es auch getan. Und ---- das ist nicht mehr das Deutschland der 1970 / 1980 Jahre, das ist zwischenzeitlich ein anderes nicht besseres Land!!!!!!
Schröderam 03.05.2017 | 16:35
Zitat von Total unverständlich anzeigenausblenden
Ganz meine Meinung. Auch ich kann nicht verstehen, warum sich so wenige über diese massive Ungleichbehandlung aufregen. Vermutlich liegt es an der Verschleierungspolitik der Medien und der agierenden Parteien. Auch auf dieser Seite spricht man von einer Rentenangleichung, obwohl es sich um eine Besserstellung der Ostrenten auf Kosten der Westrenten handelt.
Jonnyam 03.05.2017 | 17:10
Da empfehle ich dann, sich die Mediathek des Bundestages und dort die Plenarsitzung am 28. April 2017 anzuschauen.
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