Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Praxistipp: Bevor Sie umständlich Widerspruch einlegen, nehmen Sie besser den Hörer in die Hand. Oft können solche Dinge auf dem „kurzen“ Dienstweg geklärt werden. Widerspruch können Sie dann, falls erforderlich, immer noch einlegen.Guten Tag, wieviel Kilometer Anfahrt zu einer ambulanten Reha sind zumutbar. Habe heute eine Bewilligung erhalten, mit einer Anreise von 120 km. Mo- Fr 120km hin und 120km zurück. Und das 5 Wochen !Eine solche Entfernung sollte locker unter nicht zumutbar laufen, Sie sollten gegen die Bewilligung Widerspruch einlegen. Hier noch 2 Links dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/entfern… Siehe Beitrag dort des Experten Und dann noch hier: https://www.rehakliniken.de/reha/ambulante-rehabilitation Unter dem Punkt "Zuweisungskriterien für die ambulante Rehabilitation"
Sie scheinen ja „richtig“ Praxiserfahrung zu haben. Warum umständlich, wenn es auch einfach geht?Oft können solche Dinge auf dem „kurzen“ Dienstweg geklärt werden.Bei einer Bearbeitungszeit von Oktober 2018 bis September 2019 würde ich mich erst mal nicht auf einen "kurzen" Dienstweg verlassen. Ist ein Widerspruch eingelegt, kann man das ja auch von der anderen Seite auf dem "kurzen" Dienstweg bearbeiten.
Was sagt Dir das Wort „gegebenfalls“? Schließt das etwa eine andere, schnellere und unkompliziertere Vorgehensweise aus? Erst überlegen, dann schreiben!Warum einfach wenn es auch kompliziert geht, nicht wahr? Warum sollte man erst einen Widerspruch formulieren, ausdrucken, eintüten und dann noch zur Post bringen, wenn man zunächst bequem vom Wohnzimmer aus telefonieren kann? Erst wenn dieses Telefonat nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist ein Widerspruch ratsam. MfGLies doch mal den Expertenbeitrag aus dem verlinkten Beitrag hier weiter oben. Zitat von dort: "Gegebenenfalls lassen sich die genannten Sachverhalte in einem Widerspruchsverfahren klären" ;-)
Was man ja an dir sieht. Die einfachsten Worte sind für dich doch schon viel zu viel. Armes MännchenLies doch mal den Expertenbeitrag aus dem verlinkten Beitrag hier weiter oben. Zitat von dort: "Gegebenenfalls lassen sich die genannten Sachverhalte in einem Widerspruchsverfahren klären" ;-)Was sagt Dir das Wort „gegebenfalls“? Schließt das etwa eine andere, schnellere und unkompliziertere Vorgehensweise aus? Erst überlegen, dann schreiben!
Was man ja an dir sieht. Die einfachsten Worte sind für dich doch schon viel zu viel. Armes MännchenEs ist schon bedauerlich genug, dass Du nicht in der Lage bist unter einem eigenem Namen zu schreiben. Wenn Du wenigstens Deine Medikamente nehmen würdest lieber Pseudokaiser. So schadest Du hauptsächlich Dir selbst. Armer Pseudokaiser!
Meinen Rentenantrag habe ich schriftlich gestellt und das anschließende Widerspruchs-/Klageverfahren wurde ebenfalls schriftlich von meinem Anwalt erledigt. Ihre Einwände sind an Albernheit und Dummheit nicht zu überbieten!Bis meine EM-Rente bewiligt wurde, vergingen sogar fast drei Jahre. Trotzdem wurden weitere Anliegen völlig unbürokratisch telefonisch erledigt, Sie kluger Mensch!Tja, hättest mal lieber alles schriftlich gemacht, dann wäre es garantiert schneller gegangen. Und es wäre für den Gegenüber weniger nervend gewesen.
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