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Entfernung zur ambulanten Reha

von Annett27.09.2019 | 13:14
1426 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, wieviel Kilometer Anfahrt zu einer ambulanten Reha sind zumutbar. Habe heute eine Bewilligung erhalten, mit einer Anreise von 120 km. Mo- Fr 120km hin und 120km zurück. Und das 5 Wochen ! Ich hatte eigentlich einen Antrag auf stationäre Reha gestellt und das bereits im Oktober 2018. Ich möchte sich keine ambulante Reha. Was kann ich tun?

27 Antworten

DRVam 27.09.2019 | 13:18
Eine ambulante Reha mit einer derartigen Entfernung ist schon ungewöhnlich. Sie sollten sich umgehend mit Ihrem zuständigen Rententräger in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Rehabescheid!
WeitWegam 27.09.2019 | 13:27
Eine solche Entfernung sollte locker unter nicht zumutbar laufen, Sie sollten gegen die Bewilligung Widerspruch einlegen. Hier noch 2 Links dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/entfern… Siehe Beitrag dort des Experten Und dann noch hier: https://www.rehakliniken.de/reha/ambulante-rehabilitation Unter dem Punkt "Zuweisungskriterien für die ambulante Rehabilitation"
DRVam 27.09.2019 | 13:36
Zitat von WeitWeg anzeigenausblenden
Guten Tag, wieviel Kilometer Anfahrt zu einer ambulanten Reha sind zumutbar. Habe heute eine Bewilligung erhalten, mit einer Anreise von 120 km. Mo- Fr 120km hin und 120km zurück. Und das 5 Wochen !
Eine solche Entfernung sollte locker unter nicht zumutbar laufen, Sie sollten gegen die Bewilligung Widerspruch einlegen. Hier noch 2 Links dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/entfern… Siehe Beitrag dort des Experten Und dann noch hier: https://www.rehakliniken.de/reha/ambulante-rehabilitation Unter dem Punkt "Zuweisungskriterien für die ambulante Rehabilitation"
Praxistipp: Bevor Sie umständlich Widerspruch einlegen, nehmen Sie besser den Hörer in die Hand. Oft können solche Dinge auf dem „kurzen“ Dienstweg geklärt werden. Widerspruch können Sie dann, falls erforderlich, immer noch einlegen.
Schorscham 27.09.2019 | 14:15
Warum einfach wenn es auch kompliziert geht, nicht wahr? Warum sollte man erst einen Widerspruch formulieren, ausdrucken, eintüten und dann noch zur Post bringen, wenn man zunächst bequem vom Wohnzimmer aus telefonieren kann? Erst wenn dieses Telefonat nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist ein Widerspruch ratsam. MfG
Lesenam 27.09.2019 | 14:30
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Lies doch mal den Expertenbeitrag aus dem verlinkten Beitrag hier weiter oben. Zitat von dort: "Gegebenenfalls lassen sich die genannten Sachverhalte in einem Widerspruchsverfahren klären" ;-)
DRVam 27.09.2019 | 14:32
Oft können solche Dinge auf dem „kurzen“ Dienstweg geklärt werden.
Bei einer Bearbeitungszeit von Oktober 2018 bis September 2019 würde ich mich erst mal nicht auf einen "kurzen" Dienstweg verlassen. Ist ein Widerspruch eingelegt, kann man das ja auch von der anderen Seite auf dem "kurzen" Dienstweg bearbeiten.
Sie scheinen ja „richtig“ Praxiserfahrung zu haben. Warum umständlich, wenn es auch einfach geht?
Valzuunam 27.09.2019 | 14:35
Soviel Misstrauen. Wenn Sie (was Ihr gutes Recht ist) förmlich per Widerspruch machen, dann wird dieser auch (zwangsläufig) förmlich bearbeitet. Das dauert ein gewisse Zeit. Und Sie machen beiden Seiten das Leben ein bisschen schwerer. Tip: Rufen Sie erst an. Wenn es gar nix bringt schreiben Sie einen förmlichen Widerspruch. Falls dich bitten Sie um ein schriftliche Bestätigung, und fragen wann die rausgeht. Ist diese oder ein neuer Bescheid (kurz) vor Ablauf der Widerspruchsfrist noch nicht da, können Sie immer noch entsprechend reagieren.
Kaiseram 27.09.2019 | 14:36
Warum einfach wenn es auch kompliziert geht, nicht wahr? Warum sollte man erst einen Widerspruch formulieren, ausdrucken, eintüten und dann noch zur Post bringen, wenn man zunächst bequem vom Wohnzimmer aus telefonieren kann? Erst wenn dieses Telefonat nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist ein Widerspruch ratsam. MfG
Lies doch mal den Expertenbeitrag aus dem verlinkten Beitrag hier weiter oben. Zitat von dort: "Gegebenenfalls lassen sich die genannten Sachverhalte in einem Widerspruchsverfahren klären" ;-)
Was sagt Dir das Wort „gegebenfalls“? Schließt das etwa eine andere, schnellere und unkompliziertere Vorgehensweise aus? Erst überlegen, dann schreiben!
Kaiseram 27.09.2019 | 14:49
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Lies doch mal den Expertenbeitrag aus dem verlinkten Beitrag hier weiter oben. Zitat von dort: "Gegebenenfalls lassen sich die genannten Sachverhalte in einem Widerspruchsverfahren klären" ;-)
Was sagt Dir das Wort „gegebenfalls“? Schließt das etwa eine andere, schnellere und unkompliziertere Vorgehensweise aus? Erst überlegen, dann schreiben!
Was man ja an dir sieht. Die einfachsten Worte sind für dich doch schon viel zu viel. Armes Männchen
Widersprucham 27.09.2019 | 14:54
Definitv nur mit Widerspruch. Nach 11 Monaten Bearbeitungszeit für einen Rehaantrag - bei dem es um die Erhaltung des Gesundheitszustandes und auch der Arbeitsfähigkeit eines Menschen geht - macht ein Telefonat keinen Sinn. Wer 11 Monate braucht und solch eine Entscheidung von 120km einfachen Fahrtweg für eine ambulante Reha trifft, mit dem würde ich kein Telefonat führen.
Kaiseram 27.09.2019 | 16:12
Was man ja an dir sieht. Die einfachsten Worte sind für dich doch schon viel zu viel. Armes Männchen
Es ist schon bedauerlich genug, dass Du nicht in der Lage bist unter einem eigenem Namen zu schreiben. Wenn Du wenigstens Deine Medikamente nehmen würdest lieber Pseudokaiser. So schadest Du hauptsächlich Dir selbst. Armer Pseudokaiser!
Klartextredneram 27.09.2019 | 19:14
Zitat von Widerspruch anzeigenausblenden
Bis meine EM-Rente bewiligt wurde, vergingen sogar fast drei Jahre. Trotzdem wurden weitere Anliegen völlig unbürokratisch telefonisch erledigt, Sie kluger Mensch! Es wird wohl Gründe dafür gegeben haben, dass die Reha-Bewilligung im vorliegenden Fall so lange gedauert hat. Ihre Logik ist wirklich beeindruckend. Vermutlich haben Sie zuviel Langeweile....
Klartextredneram 27.09.2019 | 19:35
Bis meine EM-Rente bewiligt wurde, vergingen sogar fast drei Jahre. Trotzdem wurden weitere Anliegen völlig unbürokratisch telefonisch erledigt, Sie kluger Mensch!
Tja, hättest mal lieber alles schriftlich gemacht, dann wäre es garantiert schneller gegangen. Und es wäre für den Gegenüber weniger nervend gewesen.
Meinen Rentenantrag habe ich schriftlich gestellt und das anschließende Widerspruchs-/Klageverfahren wurde ebenfalls schriftlich von meinem Anwalt erledigt. Ihre Einwände sind an Albernheit und Dummheit nicht zu überbieten!
Klartextschreiberam 27.09.2019 | 19:40
Zitat von Klartextredner anzeigenausblenden
Einen anderen Menschen zu beleidigen spricht für Ihre begrenzte Auffassungsgabe. Wenn Sie jetzt den A... in der Hose haben, hinterlassen Sie Ihren Namen und Anschrift bei der Forumsadministration. Dann werde ich alle erforderlichen Schritte einleiten, damit Sie merken dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Dobbiam 27.09.2019 | 19:48
Aus meiner Erfahrung, Klärungen immer schriftlich. Habe selber den Fehler des telefonieren gemacht und als es zu Problemen kam, wusste die DRV nichts mehr von Aussagen am Telefon. Das gesprochene Wort am Telefon hat im Zweifel keine Beweiskraft, musste ich schmerzlich erfahren.
Schorscham 28.09.2019 | 02:19
Wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine Reaktion auf das Telefonat erfolgt, ist es immer noch früh genug, den umständlichen und zeitintensiven schriftlichen Weg zu wählen, was jedem normal denkenden Mitbürger bekannt sein dürfte. MfG
Helleram 28.09.2019 | 06:04
Sag mal, merkst du es eigentlich noch? Jeder normal denkende Mitbürger, der eine stationäre Reha beantragt und nach 11 Monaten eine ambulante Reha in 120km Entfernung aufgedrückt bekommt, haut einen 2-Zeiler mit einem Widerspruch raus. Mag ja sein das du deine Lebensgeschichte in so einen Widerspruch mitteilen möchtest und es dadurch umständlich und zeitintensiv wird, jeder normal denkende Mitbürger bekommt einen Widerspruch ohne Zeitaufwand hin.
DRVam 28.09.2019 | 07:17
Lassen wir doch einfach die Fragestellerin entscheiden, wie sie weiter vorgehen will. Die möglichen Alternativen wurden jetzt ja genannt.
Connyam 28.09.2019 | 11:44
Bis der Widerspruch beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem Tisch liegt, vergehen mehrere Tage. In der Zwischenzeit kann dieser vermutliche Irrtum schon längst telefonisch geklärt worden sein. Zuzmindest erfährt man sofort, ob ein schriflicher Widerspruch notwendig ist oder nicht. Aber wer es lieber kompliziert mag, kann natürlich auch einen schriftlichen Widerspruch in zigfacher Ausfertigung verfassen. LG
Connyam 28.09.2019 | 11:53
Weil eben nicht jede Unstimmigkeit telefonisch geklärt werden kann und auch nicht per Abhilfebescheid. Ich hoffe, dass Ihre Frage damit beantwortrt ist! LG
Ludgeram 28.09.2019 | 14:12
Im allgemeinen wird es so gehandhabt, dass bei Entfernungen von über 30 km eine stationäre Reha ist. Vielleicht gibt es in Ihrer Nähe nichts passendes? Ansonsten vielleicht der Fehlerteufel oder den Bescheid falsch gelesen?
Gregor W.am 28.09.2019 | 14:20
Sollte der Bescheid richtig gelesen worden sein, kann es sich meines Erachtens tatsächlich nur um einen Fehler des DRV-SB handeln. Und deshalb sollte das auch telefonisch geklärt werden können. Gruß Gregor
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