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Experten-Antwort

Entgeltpunkte

von Sina17.05.2021 | 15:54
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie ist es, wenn für eine Teil- EM ca. 15 Entgeltpunkte erworben wurden und die Teil- EM für einen langen Zeitraum rückwirkend in eine volle EM umgewandelt wird, werden dann die Entgeltpunkte verdoppelt oder wird anders berechnet? Vielen Dank für die Auskunft. beste Grüße Sina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sina,

nochmal mit anderen Worten, aber in der Sache gleichlautend. Es hängt zunächst vom sogenannten Leistungsfall ab. Das ist der Zeitpunkt, ab dem das Leistungsvermögen nachweislich rentenrechtlich relevant gemindert ist.

Bleibt es in Ihrem Fall bei demselben Leistungsfall, verbleibt es bei der bisherigen Rentenberechnung und den ermittelten Entgeltpunkten. Durch den höheren Rentenartfaktor 1,0 (statt 0,5) kommt es aber zu einer Verdoppelung der persönlichen Entgeltpunkte und damit zu einer doppelt so hohen Rente – vorausgesetzt es liegt kein Hinzuverdienst über 6.300 EUR vor.

Hat sich das Leistungsvermögen nach dem ersten Leistungsfall weiter so verschlechtert, dass ein neuer Leistungsfall eingetreten ist (z.B. weil das Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich liegt), wird die volle Erwerbsminderungsrente komplett neu berechnet. Die volle Erwerbsminderungsrente kann sich ggf. auch etwas mehr als verdoppeln (z.B. durch ggf. längere Zurechnungszeit).

Im Ergebnis verbleibt es aber zumindest bei den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten und damit bei einer Verdoppelung der Rentenhöhe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

senf-dazuam 17.05.2021 | 16:15
Hallo Sina! Mal ganz allgemein: Bi einer Rente (Alters- oder EM-Rente) wird der Versicherungsverlauf betrachtet und es wird eine Summe an Entgeltpunkten berechnet. Diese Entgeltpunkte werden mit dem Zugangsfaktor (bei EM-Renten oft 0,892, das entspricht 10,8% Abschlag) zu den persönlichen Entgeltpunkten multipliziert. Dann kommt der Rentenartfaktor ins Spiel, bei einer Teil-EM-Rente beträgt dieser 0,5. Damit werden die persönlichen Entgelpunkte multipliziert, und dann wir das Ganze noch mit dem aktuellen Rentenwert malgenommen. Fertig ist der monatliche Rentenbetrag. Bei einer vollen EM-Rente ist der Rentenartfaktor 1,0. Ganz vereinfacht gesagt, wird sich also die monatliche Rente verdoppeln. Wenn bei Ihnen bislang 15 EP (oder persönliche EP?) ermittelt wurden, dann bleibt es wohl dabei, aber der Rentenartfaktor sorgt dafür, dass der Betrag sich verdoppelt. Am besten sollten Sie anhand Ihrer Unterlagen die Beratug der DRV nutzen, um offene Fragen zu klären. Ggf. helfen auch Versichertenälteste in Ihrem Ort dabei.
Sinaam 17.05.2021 | 18:55
Vielen Dank für die Antworten. Die Rente wurde neu berechnet. Bei der ersten Berechnung (2005 bis 2020) betrugen die persönlichen Entgeltpunkte für die Teil-EM 15,7810. Dann kam eine zweite Berechnung von 2017 bis 2020 und dort stehen für den gleichen Zeitraum (hier Stand 01.01.2019)für die volle EM nur 30,0620 persönliche Entgeltpunkte. Mir fehlen also 1,5 Entgeltpunkte. Leider kann ich telefonisch bei der DRV niemanden erreichen, der mir weiterhelfen kann - die zuständigen Mitarbeiter*innen sind wohl noch zum größten Teil im Homeoffice und haben nicht auf alle Daten Zugriff.
KSCam 17.05.2021 | 20:05
Das wird Ihnen auch telefonisch keiner erklären können. Die beiden Berechnungen vergleichen, etwaige Differenzen feststellen und das dann der Kundin telefonisch so erklären zu wollen, dass die das Ganze auch versteht, ist m.E. eine Herkulesaufgabe. Allein zu beschreiben wo man welchen Rechenschritt im Bescheid findet ist telefonisch eine Riesen-Herausforderung. Also ich schaffe das in aller Regel am Telefon nicht und auch nicht online im Forum. Hut ab vor dem Beraterkollegen der das meistert....grins
Genauam 17.05.2021 | 20:16
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Um dann fast immer festzustellen, dass alles korrekt ist und der/die Versicherte es trotz Zustimmung nicht verstanden hat. Rentenberechnung einem Laien „mal eben so“ am Telefon zu erläutern, ist fast unmöglich und selbst nach einem Präsenzgespräch gehen die meisten nach Hause, ohne viel verstanden zu haben. Die Rentenmaterie ist halt viel zu komplex geworden. Die Königsdisziplin kommt aber erst noch: „Grundrente“. Selbst wenn man es selber zu verstehen glaubt, dies einem Rentenlaien zu erläutern, dürfte fast unmöglich sein (zumindest in dem Zeitrahmen der dafür vorgesehen ist).
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