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Experten-Antwort

Entgeltpunkte bei tlw. Erwerbsminderunsgrente und Arbeit

von Tomtom08.12.2018 | 17:58
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5 Antworten

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Sehr geehrte Ratgeber, ich komme mit der Berechnung meiner Entgeltpunkte nicht klar und bitte um Unterstützung. Ich habe vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2016 Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen und vom 01.01.2017 bis zum 31.03.2017 wegen teilweiser Erwerbsminderung. Den ersten Rentenbescheid habe ich im November 2015 erhalten und habe bis zum 31.12.2015 weiter in Vollzeit gearbeitet. Bekomme ich dann für das zweite Halbjahr 2015 auch die tatsächlich von mir gezahlten Rentenversicherungsbeiträge angerechnet? Also 0,6 Punkte? Oder nur die Punkte, die sich aus der Vergleichbewertung ergaben. Das wären dann 0,5 Punkte. im Jahr 2016 habe ich gar nicht gearbeitet. Für dieses Jahr müsste ich die Punkte aus der Vergleichsberechnung bekommen. Also bei mir 1 Punkt. Richtig? Im Jahr 2017 und bis März 2018 habe ich eine halbe Erwerbsminderungsrente bezogen und zu 75% gearbeitet. Werden dann nur die Entgeltpunkte aus der Berufstätigkeit heran gezogen oder werden dazu anteilig Punkte aus der Erwerbsminderung addiert? Gerade der letzte Punkt interessiert mich. Wie errechnen sich die Entgeltpunkte bei teilweiser Erwerbsminderungsrente - mit Auszahlung - und Erwerbstätigkeit. Vielleicht kennt sich jemand aus? Davon abgeehen, habe ich nach Ende der Erwerbsminderungsrente keine Renteninformation mehr bekommen. Die letzte ist aus März 2015. Muss ich die jetzt separat abfordern? Danke und Grüße, TomTom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Eine Rente wegen Erwerbsminderung (volle oder teilweise Erwerbsminderung) wird mit einer Zurechnungszeit berechnet. Diese Zurechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.

2. Aus den erzielten Beschäftigungszeiten während der Erwerbsminderung werden Entgeltpunkte ermittelt, die bei einem weiteren Leistungsfall (z. B. Altersrente) berücksichtigt werden.

3. Bei einem Zusammentreffen von beitragsfreien Zeiten (hier: Zurechnungszeit) mit Beitragszeiten, entstehen beitragsgeminderte Zeiten.

4. Sie sollten eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, die aufgrund der vorliegenden Beschäftigungszeiten eine Probeberechnung veranlassen können. Dieser Berechnung können Sie dann auch entnehmen in welcher Höhe die Nachfolgerente geleistet wird.

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4 Antworten

Schadeam 08.12.2018 | 18:35
Dass Sie als Rentner (egal ob volle oder teilweise EM Rente) keine jährliche Renteninformation bekommen, ist klar. Das ist EDV technisch so programmiert, dass Rentner die Renteninfo nicht bekommen. Die wissen ja wie hoch die Rente ist....:) Die Berechnung sollten Sie sich im Beratungsgespräch erklären lassen - mir zumindest ist es zu aufwändig Ihnen die Rentenberechnung zu erklären ohne Ihre Daten zu kennen. Vielleicht hat ja ein anderer User am Wochenende Spaß daran?
Kaiseram 08.12.2018 | 20:46
Mit derartigen theoretischen Fragen und dem dazugehörigen Rentenbescheid kann man in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung gehen und sich dort alles erläutern lassen. Für ein Forum ist das eher zu theoretisch, umfangreich und damit unpassend.
Werner67am 10.12.2018 | 10:28
Die im zweiten Halbjahr 2015 und in 2016 gezahlten Beiträge spielen für die laufende Rente keine Rolle, weil sie nach dem Leistungsfall gezahlt worden sind. Die Zeit ab dem Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) ist eine Zurechnungszeit und wird mit dem Gesamtleistungswert bewertet. Dafür wird eine Grundbewertung und zwei Vergleichsbewertungen erstellt - von denen letztendlich der höchste Betrag maßgebend ist. Die nach dem Leistungsfall gezahlten Beiträge spielen erst für eine evtl. Folgerente eine Rolle - z.B. wenn die Erwerbsminderungsrente zwischenzeitlich wegfällt und später mit einem neuen Leistungsfall erneut bewilligt wird oder bei der Umwandlung in eine Altersrente. Dann werden die neuen Beiträge mit dem Gesamtleistungswert verglichen und der höhere Wert kommt zum Tragen. Gruß Werner
Tomtomam 10.12.2018 | 17:02
Ich danke für die Antworten, die mir schon sehr geholfen haben. Natürlich gehe ich gerne auch noch zur Beratungstelle. In Hannover gibt es bis Ende März aber keinen Termin mehr. Wenn Neujahr das zweite Quartal 2019 zur Buchung eröffnet wird, werde ich versuchen, einen der Termine zu ergattern. Die sind in 24 Stunden für das ganze Quartal weg. Es besteht wohl allgemein ziemlich hoher Beratungsbedarf, möchte ich sagen. Beste Grüße! TomTom
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