1. Eine Rente wegen Erwerbsminderung (volle oder teilweise Erwerbsminderung) wird mit einer Zurechnungszeit berechnet. Diese Zurechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.
2. Aus den erzielten Beschäftigungszeiten während der Erwerbsminderung werden Entgeltpunkte ermittelt, die bei einem weiteren Leistungsfall (z. B. Altersrente) berücksichtigt werden.
3. Bei einem Zusammentreffen von beitragsfreien Zeiten (hier: Zurechnungszeit) mit Beitragszeiten, entstehen beitragsgeminderte Zeiten.
4. Sie sollten eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, die aufgrund der vorliegenden Beschäftigungszeiten eine Probeberechnung veranlassen können. Dieser Berechnung können Sie dann auch entnehmen in welcher Höhe die Nachfolgerente geleistet wird.