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Experten-Antwort

Entgeltpunkte bei voller Erwerbsminderung

von Andreas H.28.09.2016 | 18:27
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In der Renteninformation steht folgender Satz: "Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung schreiben wir Ihnen gesetzliche Entgeltpunkte gut, ohne dass hierfür Beiträge gezahlt worden sind" Das ist eine sehr ungenaue Aussage. Wieviel Entgeltpunkte sind das denn ungefähr ? Ich weiß, dass ist individuell verschieden, aber vielleicht kann man das im Verhältnis zu den Entgeltpunkten sagen, die man bekommen hätte, wenn man weiter gearbeitet hätte. (z.B. halb so viele) Gruß Andreas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

wir schließen uns der Antwort von KSC an.

Sie können sich in einer persönlichen Beratung in einem Servicezentrum der Deutschen Rentenversicherung anhand einer Rentenauskunft für eine Erwerbsminderungsrente die entsprechenden Berechnungen in den jeweiligen Anlagen der Rentenauskunft erläutern lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 28.09.2016 | 18:56
Ja das ist individuell von Fall zu Fall anders. Im Rentenbescheid kann das jeder EM Rentner nachlesen und auch -vielleicht - nachvollziehen. Ganz vereinfacht kann man es so ausdrücken: Die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis 62 wird so bewertet wie des den durchschnittlichen Punkten entspricht, die der Kunde in seinem Arbeitsleben erreicht hat. Und dann spielt noch das Verhältnis eine Rolle wie Versicherungszeiten und Fehlzeiten vorliegen....... Genaueres finden Sie sicher wenn Sie unter Zurechnungszeit und Gesamtleistungsbewertung googeln - ob Sie dann schlauer sind, fragt sich. Aber wie gesagt, der EM Rentner kann das nachlesen im Rentenbescheid.....der der noch nicht soweit ist, müsste schon weit in die Tiefen der Rentenberechnung einsteigen, wenn er alles verstehen und nachvollziehen will.
Detlefam 28.09.2016 | 19:59
Hallo Andreas, wie KSC bereits beschrieben kannst in Deinem Rentenbescheid genau sehen wieviel EP für die Zurechnungszeit erhalten hast. Ich bin Laie aber nehmen wir mal an z.b. du bist 50 Jahren und Beginn der Erwerbsminderungsrente. Du erhältst also 12 Jahre Zurechnungszeiten (bis 62 Jahre ). Du hast von 17 Jahre bis 50 Jahre durchweg gearbeitet incl. Schulzeit, Ausbildung ect. und hast bisher 40 EP erwirtschaftet. Dann erhältst du etwar 10,3456 EP für die Zurechnungszeit. Das wären dann zusammen 50,3456 EP. Jetzt werden leider noch die ungechtfertigen 10,8% abgezogen auf Lebenszeit und du weist dann ungefähr wie hoch die volle Erwerbsminderungsrente ist. Gruß
W*lfgangam 28.09.2016 | 20:00
Hallo Andreas H. einfache Rechnung. Der mittlere Betrag basiert auf den bisherigen EP, der obere (EM) auf den hochgerechneten und um bereits 10,8 % gekürzten EP. Erhöhen Sie den oberen Betrag um 10,8 %, ziehen den mittleren Betrag davon ab. Diese Differenz teilen Sie durch den aktuellen Rentenwert (30,45 WEST, oder auch noch 29,21, wenn die Renteninformation noch diesen Wert berücksichtigt/siehe Rückseite) und schon haben Sie die 'gutgeschriebenen' EP. Ich weiß, sehr einfache Darstellung und nicht 100% konkret, wenn der EM-Fall mit aktuellen Daten bis dahin eintritt – genauer muss es als bloße Info aber auch nicht sein ;-) Gruß w.
Wundernaseam 29.09.2016 | 08:52
@W*lfgang, Was ist denn der "obere" und was der "mittlere" Betrag? Danke für die Aufklärung Wundernase
senf-dazuam 29.09.2016 | 09:49
W*lfgang bezieht sich hier auf die Renteninformation. Auf der rechten Seite werden die zu erwartenden Rentenbeträge aufgelistet. Der *obere* ist die zu erwartende EM-Rente (mit Zurechnungszeit und Abschlag bis zu 10,8%). Der *mittlere* ist die Altersrente auf Basis der bestehenden Zeiten/Beiträge. Der *untere* ist ein Wert mit Hochrechnung auf Basis der letzten 5 Jahre, dieser Betrag wäre zu erwarten, wnn die Beiträge weiter so fließen, wie in den letzten 5 Jahren. War das verständlich ausgedrückt?
Wundernaseam 29.09.2016 | 10:23
Danke senf-dazu, das war sehr verständlich. Allerdings müsste dann - im Gegensatz zu W*lfgangs Empfehlung - der "obere" Betrag (also EM schon auf 89,2 % gekürzt) nicht nur um 10,8 % sondern doch wohl um 12,11 % hochgerechnet werden, oder? So verstehe ich jedenfalls Prozentrechnung!
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