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Experten-Antwort

Entgeltpunkte FÖJ als Kriegsdienstverweigerer

von CV08.05.2015 | 11:38
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5 Antworten

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Hallo, nach meiner aktuellen Rentenauskunft habe ich ca. 7 Rentenpunkte zum 31.12.2014 gesammelt. Abhängig beschäftigt bin ich seit 1.1.2010, nach meiner Grobrechnung (je Kalenderjahr Bruttoverdienst / Durchschnittsverdienst) habe ich für diesen Zeitraum ca. 6,6 Punkte bekommen. Nach dem Abi habe ich ein FÖJ gemacht, das zur Nichtheranziehung zum Zivildienst geführt hat (das war damals eine neue Möglichkeit). Das FÖJ ging 12 Monate (statt 9 Monate Zivildienst). Meines Wissens gelten in diesem Fall die Regelungen für Wehr-/Zivildienst. Kann das jemand bestätigen? Im Rentenverlauf sind die Zeiten mit "FSÖJ" kodiert, was in der Legende erläutert ist mit "Zeiten...nach dem Gesetz zur Förderungen eines FÖJ...., soweit sie eine Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst bewirken". Dafür müsste ich dann 0,6 Punkte bekommen, oder? Hinzu kommen dann m.E. noch 2,25 Punkte für Schule / Studium nach dem 17. Lebensjahr. In Summe: 9,5 Damit signifikantes Delta zur Renteninfo, welches ich mir nicht erklären kann. Danke für jede Hilfe. (Persönliche Beratung bei DRV ist leider keine Option, da in den nächsten 3 Monaten kein einziger freier Termin verfügbar ist!)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zeiten eines Studiums können bis zu einer bestimmten Höchstdauer als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Diese Art Anrechnungszeiten werden allerdings selbst nicht mit Entgeltpunkten bewertet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Eumelam 08.05.2015 | 11:51
Fordern Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen an. Da wird die komplette Rentenberechnung aufgeführt, dann können Sie auch besser nachvollziehen, wie die Zeiten bewertet werden.
Kai-Uweam 08.05.2015 | 12:54
Das ist ja cool, Schule/Studium gibt 2,25 Entgeltpunkte? Wo kommt das Märchen denn her? Wehr/Zivildienst und vergleichbare Dienste geben keine 0,6 EP sondern 60% der Bezugsgröße nach §18 SGB IV. Für das jeweilige Jahr können Sie sich dann Ihren fiktiven Verdienst raussuchen. Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe#Werte
CVam 08.05.2015 | 13:08
Danke. @Zivildienst Also laut dieser Seite Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. @Studium Naja, es gibt mehr als genug (nichoffizielle) Onlinequellen,die das behaupten. Z.B. http://www.gruenderlexikon.de/onlinerechner/rentenpunkte-grv-erm… Wenn es für ein Studium keinerlei Rentenpunkte gibt, ist meine Frage beantwortet. Dann gibt es kein nennenswertes Delta zwischen meiner Grobrechnung und der Rechnung der DRV.
Garstigam 08.05.2015 | 21:10
Selbstredend bekommt jemand wie du eben oder: nämlich NIX!
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