Guten Tag Bubi,
der auf Kindererziehung entfallende Anteil am Rentenbetrag dient im Einzelfall der Information der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen benötigen die den auf Kindererziehung entfallenden Anteil am Rentenbetrag für die Prüfung des Zugangs zur Familienversicherung. Eine Vorlage des Rentenbescheides bei der Krankenkasse ist jedoch nicht erforderlich.