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Experten-Antwort

Entgeltpunkte für Zeit Schwangerschaft

von wenigwisser01.05.2016 | 01:06
1507 Ansichten
3 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
jetzt prüfe ich die Rentenauskunft für meine Ehefrau. die Kindererziehungszeiten sind dort richtig bewertet. was ist mit der Schwangerschaftszeit ? 1 Monat vor der Geburt ist nicht belegt mit Entgeltpunkten. es war auch kein Einkommen vorhanden. liege ich falsch, wenn ich annehme, dass dort dann 0,0833 Punkte zur Anrechnung kommen müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wenigwisser,

Zeiten, in der eine versicherungspflichtige Beschäftigung während der gesetzlichen Mutterschutzfrist (i.d.R. 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) unterbrochen wurde, gelten in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit.

Anrechnungszeiten werden im Rahmen der sog. Gesamtleistungsbewertung berücksichtigt und bewertet. Dabei handelt es sich nicht um einen festen Wert , sondern dieser ist abhängig von allen bis zum (späteren) Rentenbeginn zurückgelegten Zeiten und wird nach einer bestimmten Formel ermittelt.

Wie der Wert ermittelt wird, können Sie aus der Rentenauskunft in der Anlage "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" ersehen.

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2 Antworten

W*lfgangam 01.05.2016 | 01:32
Hallo wenigwisser, ja, hier kommt der volle Gesamtleistungswert zu Anrechnung - finden Sie in der Anlage 4, bzw. 'Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten' der letzten Rentenauskunft. Gruß w.
senf-dazuam 02.05.2016 | 10:01
Respekt, W*lfgang! Am Tag der Arbeit wohl 24h im Einsatz?
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