Hallo Ulrich,
wie "Ingo" und "W*lfgang" bereits zutreffend dargestellt haben, können geringfügige Abweichungen bei gleichen Beitragszeiten vor allem dann auftreten, wenn mit einem Jahreswechsel neue Berechnungsgrundlagen vorliegen. Das bei der Berechnung der Entgeltpunkte für das Jahr 2015 maßgebende vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 (berücksichtigt in der Renteninformation vom 14.04.2016) war höher als das endgültige Durchschnittsentgelt für 2015, das bei der Renteninformation vom 26.01.2017 berücksichtigt wurde, was wiederum zu der von Ihnen beschriebenen Abweichung führt.