Hallo, Hardy017,
Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Verschlechterungsantrag (volle anstelle teilweiser Rente wegen Erwerbsminderung) zu stellen. Der nach Abschluss der med. Reha verfasst Entlassungsbericht liegt der zuständigen DRV vor. Es könnte durchaus sein, dass es von Amts wegen zu einer erneuten Prüfung des Rentenanspruchs kommt. Wir empfehlen Ihnen die Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeitung.