Hallo Herr Wies,
ob Sie Ihren Arbeitgeber über eine Rentenantragstellung informieren müssen können wir von hieraus nicht beurteilen. Dies wird in der Regel über den Arbeitsvertrag geregelt.
Die Deutsche Rentenversicherung teilt die Antragstellung nicht automatisch einem Arbeitgeber mit. Bei der Bearbeitung eines Rentenantrages ist es jedoch eventuell erforderlich, dass entsprechende Ermittlungen (z. B. fehlende Entgeltmeldungen, Zeitüberschneidungen, Ermittlung bezüglich des Hinzuverdienstes usw.) über den Arbeitgeber eingeleitet werden. Aus diesen Ermittlungen könnte der Arbeitgeber schließen, dass ein Rentenverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung anhängig ist.