Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.
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Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.
(...)Manche DRV-Sachbearbeiter machen sich aber offenbar einen Spaß daraus, trotzdem eine halbmeterlange Lückenaufstellung zuzuschicken, OBWOHL das Fehlen etwaiger rentenrechtl. Zeiten verneint worden ist und ggf. zusätzlich darauf hingewiesen wurde, das zu etwaigen Lücken keine Angaben gemacht werden können. Müssen auf dem Weg zum Sachbearbeiter wohl sich selbst löschende Antworten im Antrag sein – oder er versteht die Kreuze nicht?! Da könnte ich ... Hallo W*lfgang, da muss ich Ihnen allerdings zustimmen. Mir als Vers-Ältester passiert es auch immer wieder, alle Fragen ordnungsgemäß beantwortet, dann kommt vom SB wieder so einer blöde Rückfrage an den Antragsteller wg. angeblicher Lücken im VV und schon steht dieser wieder bei mir auf der Matte. Haben die evtl. Legastheniker beschäftigt? Gruß und schönen Tag wünscht Fritz Gruß w.
Ziemlich fiese Nachfrage - für Jung-Experte/in, die nur nach vorne schauen können ... ;-) Gruß w.Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.Wirklich nur für die Zukunft?
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