Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.
Das ist unverblümter Meinungs-/Erfahrungsaustausch im Praktischen und kann/sollte zur Prozessoptimierung führen, zumindest wird der Erreichungsgrad erweitert! (und die Wege auch aus diesem Forum reichen dazu sehr weit) ...das 'Misstrauen' in "sind die Fragen/Antworten auch _wirklich_ richtig" ist zunächst fehl am Platz *) und führt zu unnötigen Verzögerungen. Im Detail mag es da Nachfragen geben, sofern man das nicht bereits im Antrag besonders kenntlich gemacht hat (sind die KEZ/BÜZ schon komplett erfasst; sh. Beitrag von lala – da greift man allerdings vorher zum Telefon!) - aber wem sag ich das, als Ihnen noch aktiver Mitarbeiter ...wann war doch noch gleich Ihre letzte DRV-Schulung? ;-)
Gruß
w.
*) ...es sei denn, die DRV führt eine Black-List mit 'auffälligen' Antragaufnehmenden *g
(...)Manche DRV-Sachbearbeiter machen sich aber offenbar einen Spaß daraus, trotzdem eine halbmeterlange Lückenaufstellung zuzuschicken, OBWOHL das Fehlen etwaiger rentenrechtl. Zeiten verneint worden ist und ggf. zusätzlich darauf hingewiesen wurde, das zu etwaigen Lücken keine Angaben gemacht werden können. Müssen auf dem Weg zum Sachbearbeiter wohl sich selbst löschende Antworten im Antrag sein – oder er versteht die Kreuze nicht?! Da könnte ich ... Hallo W*lfgang, da muss ich Ihnen allerdings zustimmen. Mir als Vers-Ältester passiert es auch immer wieder, alle Fragen ordnungsgemäß beantwortet, dann kommt vom SB wieder so einer blöde Rückfrage an den Antragsteller wg. angeblicher Lücken im VV und schon steht dieser wieder bei mir auf der Matte. Haben die evtl. Legastheniker beschäftigt? Gruß und schönen Tag wünscht Fritz Gruß w.
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Ziemlich fiese Nachfrage - für Jung-Experte/in, die nur nach vorne schauen können ... ;-) Gruß w.Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.Wirklich nur für die Zukunft?
Das ist ja Nestbeschmutzung, wie manche der Rentenversicherung nahe stehende Personen ihre
Meinung kundtun.
MfG.
Ich meine rückwirkend - aber die Verjährungsvorschriften (max 4 Jahre in die Vergangenheit) sind zu beachten.
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