Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erfasste Zeiten

von Gabriela25.01.2017 | 19:48
1846 Ansichten
14 Antworten
Beim Rentenantrag wird gefragt, ob alle Zeiten der Berufsausbildung und Arbeit bereits berücksichtigt wurden. Hier Ja anzukreuzen kann bedeuten, das zu akzeptieren. Was aber, wenn später doch noch Zeiten auffallen, die nicht berücksichtigt wurden? Verfallen die dann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2017 | 10:40

Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.

13 Antworten

KSCam 25.01.2017 | 20:20
Nein dann wird die Rente notfalls neu berechnet......und wenn Sie das Zeug erst mit 80 finden gibts halt mit 80 mehr Kohle......sofern durch die neuen Zeiten die Rente steigt.....
W*lfgangam 25.01.2017 | 20:39
Manche DRV-Sachbearbeiter machen sich aber offenbar einen Spaß daraus, trotzdem eine halbmeterlange Lückenaufstellung zuzuschicken, OBWOHL das Fehlen etwaiger rentenrechtl. Zeiten verneint worden ist und ggf. zusätzlich darauf hingewiesen wurde, das zu etwaigen Lücken keine Angaben gemacht werden können. Müssen auf dem Weg zum Sachbearbeiter wohl sich selbst löschende Antworten im Antrag sein – oder er versteht die Kreuze nicht?! Da könnte ich ... Gruß w.
Oldenburgeram 26.01.2017 | 07:17
@* W*lfgang: Sie kennen ja Leute... Die nehmen Ihre Kreuze einfach nicht ernst.
Fritzam 26.01.2017 | 07:22
W*lfgang schrieb

Das ist unverblümter Meinungs-/Erfahrungsaustausch im Praktischen und kann/sollte zur Prozessoptimierung führen, zumindest wird der Erreichungsgrad erweitert! (und die Wege auch aus diesem Forum reichen dazu sehr weit) ...das 'Misstrauen' in "sind die Fragen/Antworten auch _wirklich_ richtig" ist zunächst fehl am Platz *) und führt zu unnötigen Verzögerungen. Im Detail mag es da Nachfragen geben, sofern man das nicht bereits im Antrag besonders kenntlich gemacht hat (sind die KEZ/BÜZ schon komplett erfasst; sh. Beitrag von lala – da greift man allerdings vorher zum Telefon!) - aber wem sag ich das, als Ihnen noch aktiver Mitarbeiter ...wann war doch noch gleich Ihre letzte DRV-Schulung? ;-)

Gruß

w.

*) ...es sei denn, die DRV führt eine Black-List mit 'auffälligen' Antragaufnehmenden *g

(...)
Manche DRV-Sachbearbeiter machen sich aber offenbar einen Spaß daraus, trotzdem eine halbmeterlange Lückenaufstellung zuzuschicken, OBWOHL das Fehlen etwaiger rentenrechtl. Zeiten verneint worden ist und ggf. zusätzlich darauf hingewiesen wurde, das zu etwaigen Lücken keine Angaben gemacht werden können. Müssen auf dem Weg zum Sachbearbeiter wohl sich selbst löschende Antworten im Antrag sein – oder er versteht die Kreuze nicht?! Da könnte ich ... Hallo W*lfgang, da muss ich Ihnen allerdings zustimmen. Mir als Vers-Ältester passiert es auch immer wieder, alle Fragen ordnungsgemäß beantwortet, dann kommt vom SB wieder so einer blöde Rückfrage an den Antragsteller wg. angeblicher Lücken im VV und schon steht dieser wieder bei mir auf der Matte. Haben die evtl. Legastheniker beschäftigt? Gruß und schönen Tag wünscht Fritz Gruß w.
lalaam 26.01.2017 | 09:00
Aber nicht jeder Versichertenälteste macht seine Arbeit so Gewissenhaft . . . gerade, wenn die Vordrucke für die Kindererziehung ausgefüllt werden, obwohl die Kinder schon längst anerkannt wurden. Es ist auch oft von den Angaben her davon auszugehen, dass der Versichertenälteste keinen aktuellen Versicherungsverlauf vorliegen hatte. Dazu kommen oftmals nicht lesbare Handschriften oder nicht beantwortete Fragen . . . Aber diese Diskussion möchte ich hier jetzt nicht anfangen.
Konrad Schießlam 26.01.2017 | 13:25
Mehr Kohle gibt es nicht, die Rente in Euro fällt evtl. höher aus, Kohlebergwerke werden laufend abgebaut. Es gibt auch keine Zeitung mit drei Buchstaben, vielmehr die Bildzeitung. MfG.
Oldenburgeram 26.01.2017 | 13:35
Wirklich nur für die Zukunft?
W*lfgangam 26.01.2017 | 20:49
Oldenburger schrieb

Kein Kommentar.

Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.
Wirklich nur für die Zukunft?
Ziemlich fiese Nachfrage - für Jung-Experte/in, die nur nach vorne schauen können ... ;-) Gruß w.
Konrad Schießlam 26.01.2017 | 21:04
Das ist ja Nestbeschmutzung, wie manche der Rentenversicherung nahe stehende Personen ihre Meinung kundtun. MfG.
W*lfgangam 26.01.2017 | 22:14
Konrad Schießl schrieb

Das ist ja Nestbeschmutzung, wie manche der Rentenversicherung nahe stehende Personen ihre

Meinung kundtun.

MfG.

Das ist unverblümter Meinungs-/Erfahrungsaustausch im Praktischen und kann/sollte zur Prozessoptimierung führen, zumindest wird der Erreichungsgrad erweitert! (und die Wege auch aus diesem Forum reichen dazu sehr weit) ...das 'Misstrauen' in "sind die Fragen/Antworten auch _wirklich_ richtig" ist zunächst fehl am Platz *) und führt zu unnötigen Verzögerungen. Im Detail mag es da Nachfragen geben, sofern man das nicht bereits im Antrag besonders kenntlich gemacht hat (sind die KEZ/BÜZ schon komplett erfasst; sh. Beitrag von lala – da greift man allerdings vorher zum Telefon!) - aber wem sag ich das, als Ihnen noch aktiver Mitarbeiter ...wann war doch noch gleich Ihre letzte DRV-Schulung? ;-) Gruß w. *) ...es sei denn, die DRV führt eine Black-List mit 'auffälligen' Antragaufnehmenden *g
Schadeam 27.01.2017 | 07:48
Ich meine rückwirkend - aber die Verjährungsvorschriften (max 4 Jahre in die Vergangenheit) sind zu beachten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026