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Experten-Antwort

Erfasste Zeiten

von Gabriela25.01.2017 | 19:48
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14 Antworten

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Beim Rentenantrag wird gefragt, ob alle Zeiten der Berufsausbildung und Arbeit bereits berücksichtigt wurden. Hier Ja anzukreuzen kann bedeuten, das zu akzeptieren. Was aber, wenn später doch noch Zeiten auffallen, die nicht berücksichtigt wurden? Verfallen die dann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.

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13 Antworten

KSCam 25.01.2017 | 20:20
Nein dann wird die Rente notfalls neu berechnet......und wenn Sie das Zeug erst mit 80 finden gibts halt mit 80 mehr Kohle......sofern durch die neuen Zeiten die Rente steigt.....
W*lfgangam 25.01.2017 | 20:39
Manche DRV-Sachbearbeiter machen sich aber offenbar einen Spaß daraus, trotzdem eine halbmeterlange Lückenaufstellung zuzuschicken, OBWOHL das Fehlen etwaiger rentenrechtl. Zeiten verneint worden ist und ggf. zusätzlich darauf hingewiesen wurde, das zu etwaigen Lücken keine Angaben gemacht werden können. Müssen auf dem Weg zum Sachbearbeiter wohl sich selbst löschende Antworten im Antrag sein – oder er versteht die Kreuze nicht?! Da könnte ich ... Gruß w.
Oldenburgeram 26.01.2017 | 07:17
@* W*lfgang: Sie kennen ja Leute... Die nehmen Ihre Kreuze einfach nicht ernst.
Fritzam 26.01.2017 | 07:22
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
(...)
Manche DRV-Sachbearbeiter machen sich aber offenbar einen Spaß daraus, trotzdem eine halbmeterlange Lückenaufstellung zuzuschicken, OBWOHL das Fehlen etwaiger rentenrechtl. Zeiten verneint worden ist und ggf. zusätzlich darauf hingewiesen wurde, das zu etwaigen Lücken keine Angaben gemacht werden können. Müssen auf dem Weg zum Sachbearbeiter wohl sich selbst löschende Antworten im Antrag sein – oder er versteht die Kreuze nicht?! Da könnte ich ... Hallo W*lfgang, da muss ich Ihnen allerdings zustimmen. Mir als Vers-Ältester passiert es auch immer wieder, alle Fragen ordnungsgemäß beantwortet, dann kommt vom SB wieder so einer blöde Rückfrage an den Antragsteller wg. angeblicher Lücken im VV und schon steht dieser wieder bei mir auf der Matte. Haben die evtl. Legastheniker beschäftigt? Gruß und schönen Tag wünscht Fritz Gruß w.
lalaam 26.01.2017 | 09:00
Aber nicht jeder Versichertenälteste macht seine Arbeit so Gewissenhaft . . . gerade, wenn die Vordrucke für die Kindererziehung ausgefüllt werden, obwohl die Kinder schon längst anerkannt wurden. Es ist auch oft von den Angaben her davon auszugehen, dass der Versichertenälteste keinen aktuellen Versicherungsverlauf vorliegen hatte. Dazu kommen oftmals nicht lesbare Handschriften oder nicht beantwortete Fragen . . . Aber diese Diskussion möchte ich hier jetzt nicht anfangen.
Konrad Schießlam 26.01.2017 | 13:25
Mehr Kohle gibt es nicht, die Rente in Euro fällt evtl. höher aus, Kohlebergwerke werden laufend abgebaut. Es gibt auch keine Zeitung mit drei Buchstaben, vielmehr die Bildzeitung. MfG.
Oldenburgeram 26.01.2017 | 13:35
Wirklich nur für die Zukunft?
W*lfgangam 26.01.2017 | 20:49
Hallo Gabriela, ergeben sich Tatsachen, welche von den Angaben im Rentenantrag abweichen, kann ein Antrag auf Neuberechnung / Überprüfung der Rente erfolgen und die Rente für die Zukunft in geänderter Höhe geleistet werden.
Wirklich nur für die Zukunft?
Ziemlich fiese Nachfrage - für Jung-Experte/in, die nur nach vorne schauen können ... ;-) Gruß w.
Konrad Schießlam 26.01.2017 | 21:04
Das ist ja Nestbeschmutzung, wie manche der Rentenversicherung nahe stehende Personen ihre Meinung kundtun. MfG.
W*lfgangam 26.01.2017 | 22:14
Das ist unverblümter Meinungs-/Erfahrungsaustausch im Praktischen und kann/sollte zur Prozessoptimierung führen, zumindest wird der Erreichungsgrad erweitert! (und die Wege auch aus diesem Forum reichen dazu sehr weit) ...das 'Misstrauen' in "sind die Fragen/Antworten auch _wirklich_ richtig" ist zunächst fehl am Platz *) und führt zu unnötigen Verzögerungen. Im Detail mag es da Nachfragen geben, sofern man das nicht bereits im Antrag besonders kenntlich gemacht hat (sind die KEZ/BÜZ schon komplett erfasst; sh. Beitrag von lala – da greift man allerdings vorher zum Telefon!) - aber wem sag ich das, als Ihnen noch aktiver Mitarbeiter ...wann war doch noch gleich Ihre letzte DRV-Schulung? ;-) Gruß w. *) ...es sei denn, die DRV führt eine Black-List mit 'auffälligen' Antragaufnehmenden *g
Schadeam 27.01.2017 | 07:48
Ich meine rückwirkend - aber die Verjährungsvorschriften (max 4 Jahre in die Vergangenheit) sind zu beachten.
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