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Experten-Antwort

Erfüllung der Wartezeit mit Minijob

von OmaPe31.03.2016 | 20:42
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3 Antworten

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Guten Abend, seit kurzem bin ich nicht mehr berufstätig. Zum Erreichen der 45 Jahre Wartezeit für besonders langjährig Versicherte fehlen mir noch einige Monate. Nun ist mir vom Inhaber eines Ladengeschäfts ein Minijob angeboten worden; voraussichtlich werde ich dort etwa 10 Stunden monatlich tätig sein. Ab welchem Einkommen/Arbeitszeit o. ä. wird dieser Minijob auf die Wartezeit angerechnet? Darf ich dabei auf die RV-Pflicht verzichten? Im Voraus besten Dank für Ihre Rückmeldung, OmaPe

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zu den Ausführungen von W*lfgang:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/

5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01

_national/minijobs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.pdf

?__blob=publicationFile&v=26

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 31.03.2016 | 21:21
Hallo OmaPe, dürfen Sie, aber ... bei versicherungspflichtigen Minijobs zählt jeder Monat als Pflichtbeitragszeit zu allen Wartezeiten. Bei einem versicherungsfreien Minijob - auch bei einem nur (sinnlosen) 1-EUR-Job - werden aus dem Einkommen Wartezeitmonate gebildet (günstigenfalls 4 Monate pro Jahr Minijob), die auch zu der 45-jährigen Wartezeit mitzählen. Hängt daher davon ab, wie viele Monate Ihnen noch genau auf die 45 Jahre fehlen. Kann daher nur durch eine direkte Beratung geklärt werden, ob Verzicht auf die Versicherungspflicht auch reicht *), oder doch die Pflichtversicherung beibehalten werden sollte. Letzteres könnte etwas 'teuer' für Sie werden, da Ihr zusätzlicher Beitragsanteil aus mind. 175 EUR mtl. ermittelt wird - zum AG-Beitrag aus dem dadrunter liegenden tatsächlichem Verdienst. *) auch die Beurteilung, ob Sie den Schutz auf Erwerbsminderungsrente (nur durch Pflichtversicherung im Minijob!) noch brauchen, wenn Sie nicht in naher Zukunft/in 2 Jahren in die Altersrente kommen. Gruß w.
OmaPeam 03.04.2016 | 09:28
Besten Dank für die Infos! Wieder wurden meine Fragen in diesem Forum vollkommen und schnell beantwortet - eine sehr hilfreiche Möglichkeit der Auskunft für Versicherte. OmaPe
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