Der Rentenversicherungsträger wird sie nach Wegfall der Rente auch noch auf die notwendige Beitragszahlung hinweisen.
Der Erwerbsminderungsschutz wird für Zeiten nach Ende der Rente regelmäßig nur durch eine weitere Pflichtversicherung aufrecht erhalten werden können. Eine solche Pflichtversicherung kann auch im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung bestehen.
Die Höhe der in diesem Zusammenhang gezahlten Beiträge ist für den VersicherungsSCHUTZ nicht von Relevanz.