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Experten-Antwort

Erhalt Versicherungsschutz nach Ende EMR

von Guido18.08.2016 | 15:45
996 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Frage an die Experten: Wenn eine befristete Arbeitsmarktrente ausläuft und kein Verlängerungsantrag gestellt wird, muss man entweder Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zahlen, damit der Schutz bei Erwerbsminderung erhalten bleibt. Soweit ich informiert bin, genügt eine geringfüge Beschäftigung. Gibt es, um versicherungspflichtig bei der DRV zu sein, eine Mindestanzahl von wöchtlichen oder monatlichen Arbeitsstunden oder einen monatlichen Mindestverdienst? Ist im Extremfall auch 1 Stunde monatliche Beschäftigung mit einem Verdienst von 8,50 € im Rahmen eines Minijobs rentenversicherungspflichtig und begründet entsprehende Ansprüche (z.B. Erhalt des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente, Erhöhung der rentenrechtlichen Zeiten)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger wird sie nach Wegfall der Rente auch noch auf die notwendige Beitragszahlung hinweisen.

Der Erwerbsminderungsschutz wird für Zeiten nach Ende der Rente regelmäßig nur durch eine weitere Pflichtversicherung aufrecht erhalten werden können. Eine solche Pflichtversicherung kann auch im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung bestehen.

Die Höhe der in diesem Zusammenhang gezahlten Beiträge ist für den VersicherungsSCHUTZ nicht von Relevanz.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klugpuperam 18.08.2016 | 18:36
Hallo Guido. 1. Freiwillige Beiträge erhalten in der Regel nicht die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht. Ausnahmen: 241 SGB 6, daher Obacht bzw. Beratungsstelle aufsuchen 2. Theoretisch reicht 1 Euro pro Monat an Arbeitsentgelt , es ist aber die Mindestbemessungsgrundlage von 175 Euro pro Monat zu beachten. Bei dem Beispiel zahlen Sie mehr Eigenanteil zum Beitrag als Sie an Arbeitsentgelt erhalten.
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