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Experten-Antwort

Erhöhen eigene Einzahlunge in die Rente die Erwerbsgemindertenrente ?

von Michael15.02.2018 | 18:03
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7 Antworten

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Jetzt ist mir noch eine Frage eingefallen. Wenn ich selbst in die Rente einzahle, um z.B die Abschläge auszugleichen und/oder die Verlauste aus dem Versorgungsausgleich bei der Scheidung auszugleichen, erhöht sich dann dadurch ebenso der Anspruch bei der Erwerbsgemindertenrente ? Danke für Auskunft Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

eine Kapitaleinzahlung, um gezielt Abschläge bei einer eventuellen Erwerbsminderungsrente auszugleichen, existiert nicht.

Es ist aber möglich, z.B. Abschläge, die im Rahmen des Versorgungsausgleiches (bei Scheidung) eingetreten sind, durch eine Einmalzahlung auszugleichen. Hierzu wurde einem Versicherten nach Abschluss des Verfahrens über den Versorgungsausgleich ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers zugestellt, in dem der korrespondierende Kapitalwert der Abschläge beziffert worden ist.

Sollten Sie einen Versorgungsausgleich und die Absicht haben, diese Abschläge auszugleichen, fordern Sie bitte eine aktuelle Berechnung des Rentenversicherungsträgers an.

Eine andere Möglichkeit ist es, Abschläge, die durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen, auszugleichen. Hierzu kann - wie schon zuvor beschrieben - eine detaillierte Auskunft über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge vom Versicherungsträger mit dem Vordruck V 210 angefordert werden.

Nach Erteilung dieser Auskunft kann der entsprechende Kapitalbetrag innerhalb von 3 Monaten eingezahlt werden.

Beide Einzahlungen haben Einfluss auf eine eventuelle Rente wegen Erwerbsminderung, sofern der Leistungsfall der Erwerbsminderung nach Einzahlung des Kapitalbetrages eingetreten ist.

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6 Antworten

KSCam 15.02.2018 | 18:37
ja
chiam 15.02.2018 | 18:39
Ja, im allgemeinen sogar überproportional.
Fortitude oneam 15.02.2018 | 19:17
Hallo Michael, warum nicht. Es kommt aber darauf an wieviel Sie einzahlen. Vor einigen Tagen hat KSC geschrieben, für etwa 100 Euro Bruttorente müssten Sie 25.000 Euro in die Rente einzahlen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
senf-dazuam 16.02.2018 | 11:16
Hallo Michael! Am Beispiel des Abschlags bei vorzeitigem Rentenbezug versuche ich das kurz zu erklären: - Sie gehen drei Jehre vor dem abschlagsfreien Rentenbeginn in Rente und haben daher einen Abschlag von 10,8 % hinzunehmen. Dies entspricht derzeit beispielsweise 100 Euro oder etwa 3 Entgeltpunkten. - Diese Entgeltpunkte "kaufen" Sie mit der Zahlung heute. BEachte: Im nöchsten Jahr kann durch geänderte Grundlagen (Durchschnittsentgelt, Beitragssatz, ...) die Zahlung höher ausfallen. - Diese Entgeltpunkte befinden sich dann auf Ihrem Versicherungskonto und werden Basis jeder daraus zu berechnenden Rente (Ausnahme Erwerbsminderung, wie der Experte schon anmerkte: erfolgt die Zahlung nach Eintritt des Leistungsfalles, werden diese Entgeltpunkte für eine EM-Rente nicht berücksichtigt). - Die Rentenanpssung wirkt sich auf alle Entgeltpunkte aus, die Basis Ihrer Rente sind, also auch auf die zugekauften ... War das so verständlich? ;)
Michaelam 16.02.2018 | 10:49
Eine Frage zu den 100 Euro Rente, wenn man jetzt 25000 Euro einzahlt. Wie ist die Aussage zu verstehen, wenn man das kurz vor der Rente macht ? Wenn man aber noch 7 Jahre bis zur erst möglichen Rentenzahlung hat, wie sieht es dann aus ? Bis dahin hat es Rentensteigerungen gegeben oder ? Also müsste man für eine Einzahlung von heute 25000 Euro dann mehr als 100 Euro monatlich an Rente bekommen ?
Helenaam 17.02.2018 | 10:43
Wenn Sie sich das mal durchrechnen, müssten Sie mindestens 20 Jahre die Rente beziehen, dass sich solche Einzahlungen kurz vor der Rente noch lohnen.
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