Hallo Michael,
eine Kapitaleinzahlung, um gezielt Abschläge bei einer eventuellen Erwerbsminderungsrente auszugleichen, existiert nicht.
Es ist aber möglich, z.B. Abschläge, die im Rahmen des Versorgungsausgleiches (bei Scheidung) eingetreten sind, durch eine Einmalzahlung auszugleichen. Hierzu wurde einem Versicherten nach Abschluss des Verfahrens über den Versorgungsausgleich ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers zugestellt, in dem der korrespondierende Kapitalwert der Abschläge beziffert worden ist.
Sollten Sie einen Versorgungsausgleich und die Absicht haben, diese Abschläge auszugleichen, fordern Sie bitte eine aktuelle Berechnung des Rentenversicherungsträgers an.
Eine andere Möglichkeit ist es, Abschläge, die durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen, auszugleichen. Hierzu kann - wie schon zuvor beschrieben - eine detaillierte Auskunft über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge vom Versicherungsträger mit dem Vordruck V 210 angefordert werden.
Nach Erteilung dieser Auskunft kann der entsprechende Kapitalbetrag innerhalb von 3 Monaten eingezahlt werden.
Beide Einzahlungen haben Einfluss auf eine eventuelle Rente wegen Erwerbsminderung, sofern der Leistungsfall der Erwerbsminderung nach Einzahlung des Kapitalbetrages eingetreten ist.