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Experten-Antwort

erneute med. Reha - ja oder nein?

von Sandra7623.06.2016 | 10:43
1067 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, nachdem ich im März 2015 eine Bandscheiben-OP hatte, fand im August/September 2015 eine 4-wöchige ambulante medizinische Reha statt; gesund wr ich dennoch nicht, da mir Spondylarthrosen das Leben schwer machen. Zwischenzeitlich wurde problemlos ein GdB von 30 festgestellt. Im März 2016 war ich wegen eines Rezidiv-Vorfalls (Bandscheibe) zur PRT im Krankenhaus; im Juni diesen Jahres wurde ich sodann erneut operiert. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine erneute medizinische Reha bewilligt wird? Mein Arbeitsverhältnis wurde zwischenzeitlich gekündigt. Kann in diesem Fall evtl. Umwandlung in eine berufliche Reha (die würde mir aber gesundheitlich nicht auf die Beine helfen) oder gar Rente erfolgen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra, §12 (2) SGB VI benennt die Vier-Jahres-Frist als Ausschlussgrund für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Allerdings wird dieser Grundsatz durchbrochen, wenn dringende medizinische Gründe vorliegen. Es wird also im Einzelfall geprüft, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Eine Umwandlung des Antrages auf eine medizinische Reha-Maßnahme, in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bzw. in eine berufliche Maßnahme, können Sie nicht ausschließen, dies sollte Sie jedoch nicht an der Antragstellung hindern. Vielleicht konsultieren Sie einen der behandelnden Ärzte über die Erfolgsaussichten einer medizinischen Reha und treffen im Anschluss eine Entscheidung.

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1 Antworten

Sandra76am 14.07.2016 | 18:02
und hier eine weitere - ergänzende Frage: Ich war vom 03.02.2015 bis 31.01.2016 arbeitsunfähig erkrankt und habe im August/September 2015 - nach Aufforderung durch die Krankenkasse - an einer medizinischen Reha teilgenommen. Seit dem 18.05.2016 bin ichi erneut arbeitsunfähig mit gleicher Diagnose. Kann/Darf mich die Krankenkasse nun (während des maximalen Krankengeldbezugszeitraum von 78 Wochen) zu einer weiteren (erneuten) Reha auffordern? Oder darf das seitens der Krankenkasse nur einmal in diesem Zeitraum erfolgen?
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