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Experten-Antwort

Erneute Zahlung von Halbwaisenrente

von Fabian13.08.2013 | 14:32
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Hallo, ich habe von 2006-2012 Halbwaisenrente bezogen. Jetzt plane ich ab Oktober ein Studium aufzunehmen. Eingeschrieben bin ich auch schon. Daher meine Frage, kann ich, da ich schon alle Unterlagen zusammen habe, den Antrag auf erneute Zahlung der Halbwaisenrente jetzt schon wegschicken und einreichen oder erst wenn ich im Oktober schon studiere, praktisch nachträglich? Und wenn ich den Antrag vorher einreichen kann, für welche Jahre bzw. Monate muss ich dann die Vordrucke R660 und R665 von meinem Minijob- Arbeitgeber einreichen? Ich weiß jetzt ja noch nicht, was ich im Oktober verdiene, da mein Verdienst von der Auftragslage abhängig ist? Oder reicht es wenn ich ankreuze, dass die Vordrucke nachgereicht werden für den Oktober und das Jahr 2012?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Antrag auf Halbwaisenrente können Sie bereits jetzt einreichen, da die Immatrikulationsbescheinigung für die Prüfung des Anspruchs ausreichend ist. Sollte Sie das Studium allerdings im Oktober nicht antreten, ist dies Ihrem Rentenversicherungsträger umgehend mitzuteilen.

Für die Einkommensanrechnung ist grundsätzlich das Vorjahreseinkommen maßgeblich, außer das laufende Einkommen ab Rentenbeginn ist gegenüber dem Vorjahr um wenigstens 10 % geringer. Es ist daher ausreichend, wenn Sie vorerst nur das Einkommen im Jahr 2012 bescheinigen lassen. Davon abgesehen, ist das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung in der Regel unter dem Freibetrag für die Waisenrente, so dass es voraussichtlich zu keiner Einkommensanrechnung kommt.

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